Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 265 Chemnitz, den 27.04.2004
Information aus dem Sozialamt:
Hilfeangebote für Problemsituationen ausreichend vorhanden
Im Jahr 2003 wurden in Chemnitz allein 520 Räumungsklagen aufgrund von Mietschulden gezählt. Das sind 82 mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen Wohnungsverluste aufgrund mietwidrigen Verhaltens.
Räumungsklagen und Zwangsräumungen können direkt in die Wohnungslosigkeit führen.
Sind Mietverhältnisse für Leute mit wenig Geld nicht mehr aufrechtzuerhalten – beginnt die Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Den gibt es in Chemnitz laut Mietspiegel ab 2,72 € je qm bei einfacher Wohnqualität. Die Auswahlmöglichkeiten sind jedoch bestimmt durch Veränderungen am Wohnungsmarkt. Mit dem Rückbau von preiswerten Wohnungen im Heckert-Gebiet, dem Abriss alter Wohngebäude oder dem veränderten Verhalten von Vermietern gehen Einschränkungen einher. Weil sich in den Vorjahren Mietrückstände oder Fälle häuften, in denen Mieter sang- und klanglos verschwanden, holen Vermieter vor Vertragsabschluss vermehrt Auskünfte ein. Sie sichern sich ab und machen bei Zahlungsrückstand zeitnah von ihrem Recht Gebrauch, das Mietverhältnis zu beenden. Diese Möglichkeit besteht bereits ab einem Zahlungsrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten.
Wer in Not gerät und seine Wohnsituation nicht mehr bewältigt, sollte rechtzeitig Beratung und Hilfe annehmen. Betroffene können sich an die Beratungsstellen für Wohnungslosenhilfe, die Außenstellen für Sozialhilfe und die Schuldnerberatungsstellen wenden.
Mit den seit 2003 neu festgelegten Miethöchstgrenzen für Sozialhilfeempfänger sollen diese flexibler sein können bei der Suche nach passendem Wohnraum. Eine Person hatte vorher beispielsweise Anspruch auf eine 45 Quadratmeter große Wohnfläche zu 3,60 € Grundmiete. Jetzt ist mit 180 € Grundmiete bei maximal 45 Quadratmetern eine Obergrenze gesetzt. Innerhalb dieses Spielraumes kann angemietet werden. Für einen Zwei-Personen-Haushalt beträgt die Obergrenze 216 € Grundmiete bei maximal 60 Quadratmetern. Betroffene erhalten Auskunft bei ihrem Sozialhilfesachbearbeiter.
Im Bereich Wohnberechtigung/Wohnungsvermittlung suchten im Jahr 2003 etwa 614 Personen mit mehrfachen Problemlagen Rat. 289 konnten in kostengünstigen Wohnraum vermittelt werden. 99 Personen, denen geholfen werden konnte, waren unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht.
Natürlich wird jeweils eine Lösung in kürzester Zeit angestrebt – oft erhalten Betroffene nach wenigen Tagen passenden Wohnraum. Jedoch sind auch Wartezeiten von bis zu einem Monat oder Fälle vorgekommen, in denen bei mehrfachen Mietverstößen keinerlei Wohnung mehr gefunden werden konnte.
Die Schuldnerberatungsstellen der Stadt, der Arbeiterwohlfahrt und die von der Caritas vorgehaltene Einrichtung registrierten bis Ende September 2003 insgesamt 890 Fälle. Die professionellen Beratungen geben ein festes Konzept zum Abbau der Rückstände an die Hand und beugen noch größeren Verschuldungen vor.
Es ist ratsam, sich rechtzeitig Hilfe zu holen. Vor dem Hintergrund reformpolitischer Veränderungen wächst auch der Stellenwert der eigenen Verantwortung und Mitwirkung weiter an.
Beratungsstelle Wohnungslosenhilfe – Goethestraße 5 – 09119 Chemnitz
(ab 28. Juni 2004 im Verwaltungsgebäude Annaberger Straße 93, Wartezimmer 262)
Telefon: 0371 488 5065
Fax: 0371 488 5099
Gemeinsame Beratungsstelle der Caritas und Stadtmission
Die Außenstellen für Sozialhilfe:
Zwickauer Str. 173 – 09112 Chemnitz
Bruno-Granz-Straße 2 – 09122 Chemnitz
Lessingstraße 2 – 09130 Chemnitz
Wolgograder Allee 182/184 – 19123 Chemnitz
Schuldnerberatung - Goethestraße 5, 09119 Chemnitz
Schuldnerberatung - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Chemnitz und Umgebung,
Schuldnerberatung – Caritas, Ludwig-Kirsch-Straße 13, 09130 Chemnitz
Hinweis für die Redaktionen: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte im Sozialamt an Frau Liebetrau, Telefon: 0371/488-5060 oder Frau Simolka, Telefon: 0371/488-5019.
„Hilfe für Wohnungslose und von. Wohnungslosgkeit bedrohte Mensachen
Telefon: 0371 4043312
Theaterstraße 31 – 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 488-5076
Fax: 0371 488-5095
zuständig für folgende Stadtteile: Schloßchemnitz, Furth, Glösa/Draisdorf, Borna/Heinersdorf, Ebersdorf, Hilbersdorf, Röhrsdorf, Wittgensdorf, Chemnitztalstraße 36 a
Telefon: 0371 488-5594
Fax: 0371 488-5092
zuständig für folgende Stadtteile: Zentrum (zur Hälfte), Lutherviertel, Kapellenberg, Kappel (zur Hälfte), Schönau, Stelzendorf, Siegmar, Reichenbrand, Mittelbach, Kaßberg, Altendorf, Rottluff, Rabenstein, Grüna
Telefon: 0371 488-5589
Fax: 0371 488-5093
zuständig für folgende Stadtteile: Altchemnitz, Bernsdorf, Reichenhain, Helbersdorf, Markersdorf (zur Hälfte), Morgenleite, Kappel (zur Hälfte)
Telefon: 0371 432 57 10
Fax: 0371 432 57 29
zuständig für folgende Stadtteile: Euba, Sonnenberg, Yorckgebiet, Adelsberg, Kleinolbersdorf/Altenhain
Telefon: 0371 488 5571
Fax: 0371 488 5094
zuständig für folgende Stadtteile: Zentrum (zur Hälfte), Gablenz, Harthau, Erfenschlag, Einsiedel, Klaffenbach, Markersdorf (zur Hälfte), Hutholz, Am Harthwald 118 – 124
(ab 28. Juni 2004 im Verwaltungsgebäude Annaberger Straße 93, Wartezimmer 262)
Telefon: 0371 488 5019
Fax: 0371 488 5090
Wiesenstraße 10, 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 6742620, - 21,-22,-23,-24
Fax: 0371 6742625
Telefon: 0371 4320820, -26,-27
Fax: 0371 4320814
Stadt Chemnitz