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PRESSEMITTEILUNG 281 Chemnitz, den 30.04.2004
Information aus dem Umweltamt:
Bei Kontrollen der Schutzgebiete wurde festgestellt, dass im Flächennaturdenkmal (FND) „Zwönitzfluss Wasserwerkspark“ am Hang, der von der Zwönitzstraße zum Zwönitzfluss hinunterführt, große Mengen von Gartenabfällen – Laub, abgemähter Rasen, Reste von Koniferen abgelagert wurden.
Das Umweltamt weist darauf hin, dass die Ablagerung jeglicher Abfälle im Schutzgebiet eine wie in der Rechtsverordnung aufgeführte verbotene Handlung darstellt und als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet wird.
In nächster Zeit werden die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt verstärkt zur Kontrolle vor Ort sein.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie vom Umweltamt unter der Telefonnummer 0371/488 3644
Stadt Chemnitz