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PRESSEMITTEILUNG 288 Chemnitz, den 04.05.2004
Stadtwahlausschuss für die Kommunalwahlen 2004 in der Stadt Chemnitz tagte
Der Stadtwahlausschuss für die Kommunalwahlen in der Stadt Chemnitz (Stadtratswahl, Ortschaftsratswahlen) hat am Montag, dem 03. Mai 2004, 08:00 Uhr, im Rathaus, Stadtverordnetensaal, getagt.
In der öffentlichen Sitzung hat der Ausschuss über die Zulassung bzw. Zurückweisung der Wahlvorschläge und deren Bewerber für die acht Chemnitzer Wahlkreise und die acht Stadtteile mit Ortschaftsratswahlen entschieden.
In der öffentlichen Sitzung hat der Ausschuss über die Zulassung bzw. Zurückweisung der Wahlvorschläge und deren Bewerber für die acht Chemnitzer Wahlkreise und die acht Stadtteile mit Ortschaftsratswahlen entschieden.
Maßgebend für die Zulassung bzw. Zurückweisung war § 7 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes.
Der Wahlausschuss prüfte die rechtzeitige Einreichung der Vorschläge und ihre Ordnungsmäßigkeit.
Gleichzeitig wurde die Reihenfolge der Wahlvorschläge festgestellt.
Bei der Stadtrats- und den Ortschaftsratswahlen richtet sich die Reihenfolge der Wahlvorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien nach der Stimmenanzahl, die die Parteien bei der letzten regelmäßigen Stadtratswahl errungen haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.
Die Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge und Bewerber wird gemäß § 21 Abs. 1 KomWO im Amtsblatt der Stadt Chemnitz am 12. Mai 2004 erfolgen.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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