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PRESSEMITTEILUNG 311 Chemnitz, den 10.05.2004
Information aus dem Tiefbauamt der Stadt:
Radfahrer, so informierte das städtische Tiefbauamt, können jetzt den für Autofahrer als Einbahnstraße ausgeschilderte Abschnitt der Paul-Gruner-Straße in beide Richtungen befahren. Entsprechende Verkehrszeichen an der Paul-Gruner- Straße/Ecke Solbrigstraße und Ecke Uhlestraße weisen darauf hin.
So können nun die Radler in Richtung Land die stark befahrene Annaberger Straße im wahrsten Sinne des Wortes „links liegen lassen”.
So können nun die Radler in Richtung Land die stark befahrene Annaberger Straße im wahrsten Sinne des Wortes „links liegen lassen”.
Die Möglichkeit Einbahnstraßen unter besonderen Bedingungen z.B. Beschränkung auf Tempo 30km/h für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben, besteht seit einer Änderung der StVO im Jahr 1997. Bevor eine solche Regelung in Kraft treten kann ist jedoch eine Genehmigung des Regierungspräsidiums einzuholen.
Auf einigen Einbahnstraßen in Chemnitz wird dies auch schon praktiziert, z.B. An der Kuppe, auf der Silcherstraße, Am Ried und der Friedrich-Viertel-Straße.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Tiefbauamt von Michael Focken unter der Telefonnummer 0371/488-6681.
(cs)
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Stadt Chemnitz
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