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PRESSEMITTEILUNG 409 Chemnitz, den 09.06.2004
Stadtrat beschloss:
Nach Vorstellungen der Bundesregierung sollen künftig Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt werden. Diese Neufassung des Sozialhilferechtes hat nicht nur umfassende Auswirkungen auf das soziale Gefüge, sondern auch auf organisatorische Strukturen der Verwaltungen. Während bisher nur die Belange der Sozialhilfe bei der Kommune liegen, erfordert die geplante Zusammenlegung eine Kooperation mit der Agentur für Arbeit. Danach übernimmt die Agentur für Arbeit als Aufgabenschwerpunkt vorrangig die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die Stadt trägt dagegen die Verantwortung für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Drei Standorte soll es nach den jetzigen Planungen geben – jeweils zur Hälfte in Verantwortung des Arbeitsamtes und der Stadt. Als zwingend sieht die Verwaltung die nun geschlossene Vereinbarung besonders deshalb an, weil schätzungsweise zwei Drittel der Betroffenen ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger sein werden. Kernpunkt des vom Stadtrat beschlossenen Papiers ist die Gleichberechtigung beider Behörden.
Da die Stadt Chemnitz gesetzlich verpflichtet ist, einen beachtlichen Teil der Geldleistungen an die Hilfebedürftigen zu übernehmen und zudem von diesem Gesetz eine Vielzahl weiterer kommunalpolitischer Belange berührt werden, hat die Kommune berechtigtes Interesse, die Umsetzung des Gesetzes mit gestalten und steuern zu können.
Noch im Herbst 2004 soll deshalb dem Stadtrat Chemnitz ein endgültiger Vertrag vorgelegt werden. Das schwerwiegendste finanzielle Problem ergibt sich vor allem aus den Kosten der Unterkunft für Hilfeempfänger, welche die Kommune künftig durch den Wegfall von Wohngeld vollständig zu tragen hat. Diese Ausgaben können eine finanzielle Belastung von 55 Millionen Euro für die Stadt ergeben - mit Mehrausgaben von 22 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr wird gerechnet.
(eh)
Stadt Chemnitz