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PRESSEMITTEILUNG 410 Chemnitz, den 09.06.2004
Stadtrat beschloss:
Die Amtszeit der zurzeit im Erwachsenenstrafrecht tätigen Chemnitzer Schöffinnen und Schöffen läuft am 31. Dezember dieses Jahres ab - für die Amtszeit ab 2005 ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.
Der Stadtrat Chemnitz stimmte in seiner heutigen Sitzung der von der Verwaltung mit Beschlussvorlage B-199/2004 vorgelegten „Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen der Strafgerichtsbarkeit gegen Erwachsene am Amtsgericht Chemnitz“ zu. Diese bestätigte Liste mit 444 Bewerberinnen und Bewerbern wird in Kürze öffentlich zur Einsicht ausliegen.
Der Stadtrat Chemnitz stimmte in seiner heutigen Sitzung der von der Verwaltung mit Beschlussvorlage B-199/2004 vorgelegten „Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen der Strafgerichtsbarkeit gegen Erwachsene am Amtsgericht Chemnitz“ zu. Diese bestätigte Liste mit 444 Bewerberinnen und Bewerbern wird in Kürze öffentlich zur Einsicht ausliegen.
Für die Aufnahme von Personen in diese Vorschlagsliste war die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates (40 Stimmen) erforderlich.
Nach der öffentlichen Auslegung (die Pressestelle der Stadt Chemnitz informiert dazu noch rechtzeitig ) und der Übergabe der Liste an das Amtsgericht wird schließlich am Amtsgericht ein Wahlausschuss die Zahl der erforderlichen Schöffen für die nächsten vier Geschäftsjahre wählen.
(eh)
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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