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PRESSEMITTEILUNG 438 Chemnitz, den 16.06.2004
Informationen aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Ganze 436 Personen davon leisten in 19 Projekten gemeinnützige Arbeiten. Die Mehrzahl der Betroffenen - 868 Personen - sind in 37 qualifizierten Projekten mit einem Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigt.
Zuzuschreiben ist diese erfolgreiche Bilanz bei der Integration von Langzeitarbeitslosen/Sozialhilfeempfängern in den 1. und 2. Arbeitsmarkt vor allem den beiden Sonderprogrammen des Bundes - Arbeit für Langzeitarbeitslose (AfL) und Jump Plus - sowie den herkömmlichen, vom städtischen Amt initiierten, Projekten.
24 verschiedene Projektträger arbeiten bei der Vermittlung von Hilfeempfängern mit dem Sozialamt zusammen.
Im Vergleich zum Vorjahr zeichnet sich nach Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz folgende Tendenz ab: Gegenüber 511 Personen, die 2003 im Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsvertrag standen beträgt der Zuwachs im Jahreszeitraum jetzt 357 Personen.
1.100 nicht vermittelten Hilfeempfängern im Vorjahr stehen jetzt aktuell lediglich 581 Personen gegenüber, für die noch keine geeignete Arbeit gefunden werden konnte.
Seit dem 01. April dieses Jahres haben 84 Prozent aller Teilnehmer eine Maßnahme mit einem Arbeitsrechtsverhältnis erfolgreich beendet, dass heißt, sie sind unabhängig von Sozialhilfe geworden. 25 Prozent der Teilnehmer sind nach Beendigung einer solchen Maßnahme in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt worden.
Abgesehen vom rein rechnerischen Aufwärtstrend macht sich die Zusammenarbeit beider Behörden im täglichen Arbeitsablauf bezahlt: In der Gemeinsamen Anlaufstelle des Sozialamtes und der Agentur für Arbeit konnten Verwaltungsverfahren vereinfacht und kürzere Wege für die Klienten erreicht werden. Die registrierten Personen zur Arbeitsvermittlung können an einem Tag entweder sofort vermittelt werden oder sie werden für eine geplante Maßnahme vorgesehen.
Möglich wurden die erreichten Größenordnungen auch dank der Kofinanzierung der Maßnahmen durch den Europäischen Sozialfond und die Mittel aus den genannten Sonderprogrammen.
Vor diesem Hintergrund - so das Sozialamt - stellt sich nun die Frage, wie weiter nach der großen Reform 2005 ? Die Kommunen werden dann nicht mehr direkt für den zweiten Arbeitsmarkt verantwortlich sein. Bleibt der Weg, in den sogenannten Arbeitsgemeinschaften oder durch anderen Kooperationsformen mit den Agenturen für Arbeit gemeinsam diese enorme Aufgabe anzupacken. Das wird aber nur möglich sein, wenn der Bund bzw. die Bundesagentur für Arbeit konkrete Aussagen zur Finanzierung machen. Kommunen, Betroffene und Beschäftigungsträger warten darauf...
Stadt Chemnitz