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PRESSEMITTEILUNG 463 Chemnitz, den 30.06.2004
Informationen aus dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz:
Am 5. Mai 2004 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) beschlossen. Das Gesetz hat Auswirkungen auf das Verwarnungs- und Bußgeldverfahren.
Nachfolgende Regelungen treten somit ab 1. Juli.2004 in Kraft:
Die Mindestgebühren (Bearbeitungsgebühren) im Bußgeldverfahren werden von bisher
12,50 Euro auf 20,00 Euro erhöht (§107 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Bei einer abschließenden Entscheidung nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz (Kostentragungspflicht des Kfz-Halters - Halterhaftung) beträgt die Gebühr 15,00 Euro, bisher waren es 13,00 Euro (§107 Abs. 2 OwiG).
Der Pauschalbetrag für die Versendung von Akten (an Rechtsanwälte, Versicherungen) wird von bisher 8,00 Euro auf 12,00 Euro festgesetzt (§107 Abs. 5 OwiG).
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt unter der Rufnummer 0371-488 3220
Stadt Chemnitz