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PRESSEMITTEILUNG 463 Chemnitz, den 30.06.2004

Informationen aus dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz:

Neues Kostenmodernisierungsgesetz hat Auswirkungen auf Gebühren bei
Verwarnungs- und Bußgeldverfahren

Am 5. Mai 2004 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) beschlossen. Das Gesetz hat Auswirkungen auf das Verwarnungs- und Bußgeldverfahren.

Nachfolgende Regelungen treten somit ab 1. Juli.2004 in Kraft:
Die Mindestgebühren (Bearbeitungsgebühren) im Bußgeldverfahren werden von bisher 12,50 Euro auf 20,00 Euro erhöht (§107 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Bei einer abschließenden Entscheidung nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz (Kostentragungspflicht des Kfz-Halters - Halterhaftung) beträgt die Gebühr 15,00 Euro, bisher waren es 13,00 Euro (§107 Abs. 2 OwiG).

Der Pauschalbetrag für die Versendung von Akten (an Rechtsanwälte, Versicherungen) wird von bisher 8,00 Euro auf 12,00 Euro festgesetzt (§107 Abs. 5 OwiG).

Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt unter der Rufnummer 0371-488 3220

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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