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PRESSEMITTEILUNG 470 Chemnitz, den 07.07.2004

Information aus dem Sozialamt:

Entwicklungstendenzen im Bereich Wohngeld im Jahreszeitraum

Wohngeld ist neben der Sozialhilfe eine der bekanntesten finanziellen Leistungen und wird vom Sozialamt auf Antrag gewährt. Abhängig ist die Leistungsgewährung jeweils von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, von der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der Miete oder Belastung. Wer Wohngeld beantragt, ist in der Regel dringend auf die Leistung angewiesen. Dementsprechend bemüht sich die Wohngeldstelle, die Anträge nach dem Kriterium des Bewilligungsbeginns möglichst für alle Betroffenen gleich abzuarbeiten.

Tendenziell zeichnete sich im Jahreszeitraum in Chemnitz weiter eine Zunahme der Wohngeldempfänger ab. Seit dem Jahr 2000 sind die Zahlfälle von 11.000 auf insgesamt 14.208 gestiegen.

Es ist daher nötig, Prioritäten zu setzen und bestimmte Anträge vorrangig zu bearbeiten. So wird der Bedarf für eine mehrköpfige Familie mit zum Beispiel 340 € Wohngeld vorrangig gegenüber einem geringeren Betrag für einen Singlehaushalt betrachtet. Somit erfolgt die Bescheiderteilung hier nachrangig.

Etwa zwei Drittel aller Antragsteller stellen die Anträge für die Zukunft – sind also noch im Besitz eines laufenden Bewilligungsbescheides oder sehen einer Veränderung im Einkommen zu einem bestimmten Zeitpunkt entgegen und stellen schon vorsorglich einen Antrag. Dadurch bildet sich ein „Antragsstau“, der dann mit längeren Wartezeiten verbunden ist. Die Bearbeitung ist EDV-bedingt grundsätzlich immer frühestens ab einen Monat vorher möglich.

Der aktuelle Bearbeitungsstand liegt gegenwärtig im Schnitt bei Bewilligungsbeginn Juni 2004.

Die Aktenzahl pro Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle beträgt derzeit 1150 und liegt damit über der bundesweit empfohlenen Fallzahl (ca. 900).

Als unbedingt verbesserungswürdig wird nach wie vor die Qualität der ausgefüllten Anträge eingeschätzt. Oft kommen sie mit der Post unvollständig zurück und wichtige Angaben, z.B. zu gemeinsamen Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften, Einkommen, Miete etc. fehlen. Empfehlenswert: In der Servicestelle Wohngeld im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof wie auch in allen Bürgerservicestellen erfolgen Ausgabe und Entgegennahme von Wohngeldanträgen. Die Bürger erhalten Auskunft und Hinweise zum Antragsprocedere und Vollständigkeit der Unterlagen. Von der Servicestelle aus werden Rückfragen an die Sachbearbeiter weitergeleitet. Damit wird die Zeit gespart, die in vielen Fällen für persönliche Beratung und Nachfragen beim zuständigen Bearbeiter zusätzlich erforderlich ist. Eine Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgt nur nach Terminvereinbarung und wenn die persönliche Rücksprache sachdienlich ist.

Zusätzlich zum Tagesgeschäft werden für die Mitarbeiter der Wohngeldstelle große Umstellungen im Rahmen der Einführung eines neuen landeseinheitlichen EDV-Systems zur Wohngeldbearbeitung zu bewältigen sein. Das Verfahren „DIWO“ wird nach einer längeren Pilotphase und gestaffeltem Einstieg sächsischer Kommunen ab 1. Januar 2005 durchgängig angewandt. Nach einer längeren Pilotphase startete der 1. Rechnerlauf mit den ersten Wohngeldstellen (Leipzig, Annaberg) Ende Juni 2004. Die Anbindung von Chemnitz ist für den Oktober 2004 geplant.

Vorteil des neuen Programms wird es sein, dass ab November 2004 die Bescheide statt einmal monatlich dann täglich gedruckt und versandt werden können. Verändern wird sich ebenfalls der Mittelfluss. Die Antragsteller erhalten die laufende Wohngeldzahlung dann in der Regel am ersten Werktag direkt vom Freistaat Sachsen. Die Zwischenüberweisung an die Wohngeldstelle fällt damit weg.

Vor dem Hintergrund der mit dem Reformprogramm Hartz IV (u. a. Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab 01.01.2005) verbundenen Veränderungen, wird sich ein zusätzlicher Beratungsbedarf ergeben. Alle betroffenen Bürger möchten bitte die in nächster Zeit erfolgenden Presseveröffentlichungen aufmerksam verfolgen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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