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PRESSEMITTEILUNG 49 Chemnitz, den 29.01.2004

Informationen aus dem Grünflächenamt:

FSC-Zertifizierung der stadteigenen Wälder wurde erstmals bestätigt

Beim Waldspaziergang gehört Bello an die Leine!

Die Stadt Chemnitz hat sich als erster kommunaler Waldbesitzer Sachsens vertraglich verpflichtet, den Wald nach den Standards des Forest Stewardship Council (FSC) zu bewirtschaften und sich regelmäßig durch externe Prüfer kontrollieren zu lassen.

Ziel des weltweit tätigen FSC ist es, den Erhalt der Wälder durch eine umweltgerechte, sozial verträgliche und wirtschaftlich tragfähige Nutzung zu sichern. Ende 2002 fand das Zertifizierungsaudit im Kommunalwald statt. Kurz darauf wurde das Zertifikat an die Stadt Chemnitz erteilt. Dieses muss allerdings jährlich neu bestätigt werden.

Im Dezember 2003 fand die erste Überprüfung der Einhaltung und Beachtung von Kriterien des FSC statt. Ergebnis: Es gab keine Beanstandungen der Kontrolleure.
Lediglich wurde angeregt, die zusätzliche FSC-Kennzeichnung der im Wald für die Abfuhr bereitliegenden Baumstämme zu verändern. Der zurzeit angebrachte Stempelaufdruck wird darum demnächst durch einen Hinweiszettel ersetzt.
Gegenwärtig finden noch Durchforstungsarbeiten im „Schnellen Markt“ und im „Zeisigwald“ statt. Die Arbeiten im „Ebersdorfer Wald“ sind abgeschlossen.

Um die verbrauchten Vorräte an Brennholz wieder aufzufüllen, können sich Interessenten noch bis Mitte Februar an den Revierförster, Sprechzeit donnerstags von 16 bis 18 Uhr im Technischen Rathaus Zimmer 018, wenden. Erst ab Mitte Juni werden wegen der Brutzeit der Waldvögel dann wieder neue Brennholzscheine ausgegeben.

Hinweis für die Medien: Fragen zum Kommunalwald bzw. weitere Informationen erhalten Sie vom Grünflächenamt unter 0371/488-6711.

Beim Waldspaziergang gehört der Hund an die Leine!

In letzter Zeit gibt es immer wieder Hinweise darauf, dass frei laufende Hunde im Crimmitschauer Wald Rehe hetzen. Deshalb ein erinnernder Hinweis des Grünflächeamtes an die Hundebesitzer:

Für die großen freilebenden Tiere in Wald und Feld ist der Hund ein natürlicher Feind. Die Größe des Hundes spielt dabei keine Rolle! Lassen Hundebesitzer ihren vierbeinigen Freunden in der Natur aber freien Lauf, ist das für Wildtiere lebensbedrohlich.
Lediglich Wildschweine zeigen sich gegenüber dem Hund sehr wehrhaft und können ihm sogar tödliche Verletzungen zufügen.

Durch die Flucht verliert das Wild Energie, was besonders im Winter zu Abmagerung und Krankheit führt. Zudem können vor Hunden flüchtende Rehe Verkehrsunfälle verursachen, wie es regelmäßig auf der Leipziger Straße zwischen Küchwaldpark und Crimmitschauer Wald oder am Steinweg im Zeisigwald vorkommt. Zudem können sich die Tiere auch lebensbedrohlich verletzen. So gab es erst im Januar 2004 zwei Fälle, bei denen sich gehetzte Rehe in Zäunen verfangen hatten und mit Einsatz der Feuerwehr befreit werden mussten. Eines der Tiere erlag seinen Verletzungen.

Unkenntnis, Gedankenlosigkeit oder auch vorsätzliches Ignorieren können teuer werden. Der Gesetzgeber hat der Bedrohung von Wildtieren durch frei laufende Hunde mit dem Sächsischen Landesjagdgesetz Rechnung getragen. Demnach handelt ordnungswidrig, „wer Hunde in einem Jagdbezirk frei laufen lässt“. Ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro kann die Folge sein. Wer vorsätzlich die Lebensgemeinschaft Wald mit den dort lebenden Tieren stört, kann nach dem Sächsischen Waldgesetz sogar mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie von Dr. Kupfer, Grünflächenamt, unter 0371/488-6711.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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