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PRESSEMITTEILUNG 509 Chemnitz, den 05.08.2004
Rundfunkgebührenbefreiung setzt vollständigen Antrag voraus
Die auf Antrag gewährte „Rundfunkgebührenbefreiung“ wird im Chemnitzer Sozialamt derzeit weitaus mehr beantragt als im Vorjahr. Jedoch gehen 70 Prozent der Anträge unvollständig ein, wie die Fachabteilung mitteilt.
Die Antragsbearbeitung setzt unbedingt das Vorhandensein folgender Unterlagen voraus:
alle Familieneinkommen
aktuelle Miete
Wohngeldbescheid Seite 1 und 3
Rundfunkteilnehmernummer
Alle Antragsteller werden dringend um Beachtung gebeten.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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