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PRESSEMITTEILUNG 509 Chemnitz, den 05.08.2004

Rundfunkgebührenbefreiung setzt vollständigen Antrag voraus

Die auf Antrag gewährte „Rundfunkgebührenbefreiung“ wird im Chemnitzer Sozialamt derzeit weitaus mehr beantragt als im Vorjahr. Jedoch gehen 70 Prozent der Anträge unvollständig ein, wie die Fachabteilung mitteilt. Die Antragsbearbeitung setzt unbedingt das Vorhandensein folgender Unterlagen voraus: alle Familieneinkommen aktuelle Miete Wohngeldbescheid Seite 1 und 3 Rundfunkteilnehmernummer Alle Antragsteller werden dringend um Beachtung gebeten.
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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