Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 604 Chemnitz, den 09.09.2004
Pressemitteilung der Gleichstellungs- und Frauenförderungsstelle der Stadt Chemnitz
Sowohl vom Verband allein erziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. – vamv – und den Selbsthilfegruppen Alleinerziehender ( SHIA) e. V. Landesverband Sachsen, als auch allen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wird darauf aufmerksam gemacht, dass bis spätestens 20. September 2004 eine Erklärung beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden sollte, um für 2005 weiter die Steuerklasse II beibehalten zu können oder neu in die Steuerklasse II eingestuft zu werden.
Grund für diese Erklärung sind die Neuregelungen beim „Entlastungsbetrag“ für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
Wird diese Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig an das Einwohnermeldeamt geschickt, so wird auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2005 automatisch die Steuerklasse I eingetragen.
In der SHIA-Landesgeschäftsstelle und bei Ihrer örtlichen Gleichstellungsbeauftragten kann das Formular für die Erklärung angefordert bzw. abgeholt werden.
Nähere Informationen bei:
- der regionalen Gleichstellungsbeauftragten - für Chemnitz Frau Elke Teller, Ruf 0371/4881380
- SHIA e. V. LV Sachsen unter Ruf 0341/9832806 bzw. per Mail shia-sachsen@freenet.de und
- vamv unter Ruf 030/6959786 bzw. per Mail kontakt@vamv-bundesverband.de
Hinweis für Redaktionen: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Gleichstellungs- und Frauenförderungsstelle der Stadt Chemnitz – Ansprechpartnerin ist unter Ruf 0371/488-1380 Frau Elke Teller, Gleichstellungsbeauftragte.
Stadt Chemnitz