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PRESSEMITTEILUNG 631 Chemnitz, den 20.09.2004
Informationen aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:
Die Erlaubnis darf nur bis zu dem Tag genutzt werden, welcher auf dem Führerschein eingetragen ist. Bei Kartenführerscheinen steht das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite.
Fahrerlaubnisinhaber eines „Alt“-Führerscheines dürfen ihre Erlaubnis nur bis zum 50. Lebensjahr nutzen, wenn die Berechtigung für eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 t gültig ist.
Nach Ablauf dieser Frist stellt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat dar (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Wichtig: Die Verlängerung der Fahrerlaubnis muss vor Ablauf der Befristung beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.
Das Gleiche gilt für die Verlängerungen der Fahrerlaubnisse für Personenbeförderungen, z. B. Taxi, Mietwagen usw. sowie der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E, DE.
Zur Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über das Sehvermögen durch Vorlage einer Bescheinigung eines Arztes oder dem Zeugnis eines Augenarztes nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- ein Passbild in der Größe 35 mm x 45 mm ohne Kopfbedeckung im Halbprofil.
Die Gebühren von 42,60 Euro sind ebenfalls bei der Beantragung zu zahlen.
Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger im Bürgeramt der Stadt Chemnitz (Sitz: Peretz-Haus, Elsasser Straße 8, 09120 Chemnitz) unter Ruf 0371/488-3366 in der Fahrerlaubnisbehörde.
Stadt Chemnitz