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PRESSEMITTEILUNG 649 Chemnitz, den 24.09.2004
Information aus dem Tiefbauamt der Stadt Chemnitz:
Nach Beratung im damals zuständigen Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss des Stadtrates wurde diese Bewirtschaftung zur Verbesserung des Angebotes für Kurzzeitparker angeordnet und tritt ab 01.10.2004 in Kraft.
Betroffen davon sind folgende Bereiche:
- Parkplatz Karl-Liebknecht-Straße neben Funktionsgebäude Oper
- Käthe-Kollwitz-Straße und Marienstraße
- Minna-Simon-Straße
- Straße der Nationen ab HNr. 23 (IHK) bis Brückenstraße
- Straße der Nationen von Carolastraße bis Georgstraße
- Theaterstraße zwischen Kaßbergauffahrt und Innerer Klosterstraße
- Lohstraße
- Johannisplatz
- Parkplatz Hospitalstraße
- Theresenstraße ab Hospitalstraße einschließlich Stumpf Augustusburger Straße
- Augustusburger Straße zwischen Hainstraße und Bahnhofstraße.
Hier besteht ab 01.10.2004 Parkscheinpflicht jeweils Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die zulässige Parkdauer ist der Aufschrift am jeweiligen Parkscheinautomaten zu entnehmen.
Weiterhin wird zur Verbesserung der Parksituation für die Bewohner der Innenstadt die Erweiterung bzw. Neuschaffung von Bewohnerparkzonen vorbereitet. Die näheren Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig vor Einführung über das Amtsblatt und die Wohnungsgesellschaften.
Stadt Chemnitz