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PRESSEMITTEILUNG 714 Chemnitz, den 25.10.2004
Information aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt:
Wie das Veterinäramt informiert müssen Reisende mit Hund, Katze oder Frettchen für die Tiere jetzt bei der Fahrt in ein anderes EU-Land einen Pass an der Grenze vorzeigen.
Der EU-Heimtierausweis gibt Auskunft über die notwendigen Impfungen, besonders gegen die Tollwut. Da alle drei Tierarten zu den Fleischfressern zählen sind sie besonders tollwutgefährdet.
Neben den Angaben zum Besitzer finden sich in dem Ausweis ein Foto des Tieres, Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Angaben zu Farbe und Typ des Haarkleides.
Außerdem müssen die Tiere zur Identifizierung einen unter der Haut implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung tragen.
Mit dieser Maßnahme werden die tierärztlichen Kontrollen im In- und Ausland erleichtert und die unterschiedlichen Reiseregelungen in den EU-Mitgliedstaaten ersetzt. Wer nach Großbritannien, Irland oder Schweden reisen will, muss allerdings weiter Zusatzkontrollen auf sich nehmen. Für Heimtiere, die ausschließlich innerhalb Deutschlands mit auf die Reise gehen, genügt weiterhin der gelbe Impfausweis. Keinen Pass brauchen dagegen Kaninchen, Hamster oder Vögel.
Bei Reisen in Staaten außerhalb der EU gelten die aktuellen Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes sowie bei der Rückkehr die Einreisebestimmungen der EU. Im Einzelfall kann hier eine serologische Blutuntersuchung vor Antritt der Reise erfolgen.
Die neuen EU-Heimtierausweise werden vom praktizierenden Tierarzt ausgestellt.
Neben den Angaben zum Besitzer finden sich in dem Ausweis ein Foto des Tieres, Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Angaben zu Farbe und Typ des Haarkleides.
Außerdem müssen die Tiere zur Identifizierung einen unter der Haut implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung tragen.
Mit dieser Maßnahme werden die tierärztlichen Kontrollen im In- und Ausland erleichtert und die unterschiedlichen Reiseregelungen in den EU-Mitgliedstaaten ersetzt. Wer nach Großbritannien, Irland oder Schweden reisen will, muss allerdings weiter Zusatzkontrollen auf sich nehmen. Für Heimtiere, die ausschließlich innerhalb Deutschlands mit auf die Reise gehen, genügt weiterhin der gelbe Impfausweis. Keinen Pass brauchen dagegen Kaninchen, Hamster oder Vögel.
Bei Reisen in Staaten außerhalb der EU gelten die aktuellen Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes sowie bei der Rückkehr die Einreisebestimmungen der EU. Im Einzelfall kann hier eine serologische Blutuntersuchung vor Antritt der Reise erfolgen.
Die neuen EU-Heimtierausweise werden vom praktizierenden Tierarzt ausgestellt.
Fragen zu den neuen Reiseregelungen beantworten die Tierarztpraxen oder das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz unter Ruf 0371/488-3901.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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