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PRESSEMITTEILUNG 733 Chemnitz, den 28.10.2004

Oberbürgermeister Dr. Peter Seifert informierte Stadtrat
zum aktuellen Stand der HARTZ IV-Umsetzung in Chemnitz

Vertrag für Arbeitsgemeinschaft zwischen Stadt Chemnitz und Agentur
für Arbeit Chemnitz im Dezember im Stadtrat zur Beschlussfassung

In der Sitzung des Chemnitzer Stadtrates am 27.10.2004 informierte Oberbürgermeister Dr. Peter Seifert in seiner Rede zu Beginn der Sitzung auch über den aktuellen Stand der HARTZ IV-Umsetzung in Chemnitz. Das Antragsverfahren, stellte er dabei fest, komme in Gang: So gaben allein zu dem von der Agentur für Arbeit am 16. Oktober 2004 organisierten zusätzlichen Samstag-Angebot 415 Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag ab und damit nunmehr insgesamt knapp 60 Prozent der Betroffenen. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Chemnitz alle Betroffenen nochmals nachdrücklich, noch ausstehende Anträge bitte möglichst bald in den Leistungsstellen abzugeben. Voraussichtlich - darüber wird zum genauen Zeitpunkt nochmals konkret informiert - wird es nach dem erfolgreichen Samstags-Angebot vom 16.10.04 noch weitere zusätzliche Samstags-Angebote für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger geben.

Planmäßig wurde in Chemnitz am 25.10.2004 mit der Eingabe der Daten in den drei Leistungsstellen in der Wolgograder Allee für den Bereich Süd, in der Zwickauer Straße für den Bereich West und in der Heinrich-Lorenz-Straße für den Bereich Nord begonnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen drei Leistungsstellen - je 50 Prozent von der Agentur für Arbeit und vom Sozialamt der Stadt - bearbeiten in diesen Leistungsstellen gemeinsam die Leistungsbezüge und die Kosten der Unterkunft.

Als einen Schwerpunkt der Arbeit in Chemnitz bezeichnete der OB derzeit die Verbesserung der Vermittlungsmöglichkeiten für Erwerbslose. Gebündelt sind Kompetenzen und Zuständigkeiten für arbeitsmarktpolitische Prozesse bei der Agentur für Arbeit, in deren alleiniger Zuständigkeit ab 2005 die Eingliederungsleistungen und damit auch die Maßnahmen für Langzeitarbeitslose liegen. Damit werden die behördlichen Doppelzuständigkeiten aufgehoben und nicht zuletzt ein wichtiges Ziel der Reform erreicht.

Mit der Gründung der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft zwischen der Stadt Chemnitz und der Agentur für Arbeit, so erklärte der Chemnitzer Oberbürgermeister, wird deshalb das Ziel verfolgt, die städtischen Möglichkeiten der Einflussnahme zu sichern und die bisherigen Erfahrungen im Bereich „Hilfe zur Arbeit“ für Sozialhilfeempfänger und bei den verschiedenen Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekten für Jugendliche in den Prozess einzubringen. Die finanzielle Verantwortung und damit auch ein klarer Vorrang bei der Planung und Koordinierung der Beschäftigungsvermittlung, so betonte Dr. Seifert mit Nachdruck, liegt jedoch bei der Agentur für Arbeit.
Der Vertrag zur Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft wird dem Stadtrat zur Sitzung am 15. Dezember 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Vorfeld hatte die Agentur für Arbeit am 29. September 2004 alle in Frage kommenden Beschäftigungsträger zu einer Trägerkonferenz eingeladen und über die neuen Möglichkeiten und Verfahren der Eingliederungsleistungen informiert. Bereits Anfang September wurde durch das städtische Sozialamt eine Umfrage über den Bedarf an Arbeitsgelegenheiten bei Ämtern der Stadtverwaltung, den Wohlfahrtsverbänden und den Freien Trägern gestartet. Bisher wurden mittels dieser Bedarfsmeldungen 6.024 Stellen erfasst: Beispiele aus dem Bereich der Stadtverwaltung Chemnitz sind zusätzliche Tätigkeiten in den Bereichen Grünanlagenpflege und Säuberungsarbeiten im öffentlichen Stadt- und Straßengrün, Arbeiten im Außengelände der Schulen und Kindertagesstätten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten oder auch die Tätigkeit als Schulweghelfer. Derzeit werden die Bedarfsanmeldungen ausgewertet und zu Projekten für die Betroffenen zusammengestellt.

Insgesamt werden – so informierte der Oberbürgermeister weiter – mindestens für 52 Prozent aller unter 25-Jährigen ALG II-Empfänger und für 23 Prozent aller über 25-Jährigen Langzeitarbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten im zweiten Arbeitsmarkt bereitgestellt. Das bedeutet, dass in Chemnitz im Jahr 2005 mit über 4.300 Teilnehmern in Beschäftigungsmaßnahmen zu rechnen ist. Bei einer pro Maßnahme durchschnittlich acht Monate dauernden Beschäftigung bedeutet dies, dass ca. 2.800 Arbeitsplätze im zweiten Arbeitsmarkt ganzjährig vorzuhalten sind.

An Finanzmitteln stehen für die Beschäftigungsmaßnahmen insgesamt rund 34 Millionen Euro zur Verfügung, aufgeteilt auf die verschiedenen Arten der Beschäftigungsförderung: vom Arbeitsvertrag und dem Ziel der Übernahme in den ersten Arbeitsmarkt bis zu Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigungen, den so genannten „Ein-Euro-Jobs“.

In Chemnitz werden zunächst einheitlich 1,50 Euro gezahlt. „Die dafür vorbereitenden Arbeiten sind in vollem Gange“, informierte der OB und erklärte, dass er davon ausgehe, dass mit dem gesamten Maßnahmepaket durchaus eine Entlastung auf dem Chemnitzer Arbeitsmarkt eintreten werde. Allerdings nur bedingt erreicht werde das langfristige Ziel auch der Stadt Chemnitz, die Arbeitsplatzsituation auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Dr. Peter Seifert: „Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sehe ich eher bei den Angeboten in Service und Dienstleistung und in der Aufenthaltsqualität unserer Stadt.“

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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