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PRESSEMITTEILUNG 843 Chemnitz, den 16.12.2004

Stadtrat beschloss:

Berufung der Mitglieder des Beirates für Sozialhilfe der Stadt Chemnitz

In seiner Sitzung am 15.12.04 stimmte der Stadtrat Chemnitz der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage Nr. B-240/2004 zur Berufung der Mitglieder des Beirates für Sozialhilfe der Stadt Chemnitz zu und berief die in der Anlage 2 zur Vorlage aufgeführten insgesamt zwölf sozial erfahrenen Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Beirates für Sozialhilfe gemäß § 114 Bundessozialhilfegesetz in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 11.11.1995 für die Wahlperiode 2004 bis 2009.

Mitglieder des Beirates für Sozialhilfe und ihre Stellvertreter/innen:

1. Frau Andrea Saupe, Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Chemnitz e.V.
Stellvertreter: Herr Jürgen Rößler

2. Frau Ilona Wollny, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband der Stadt Chemnitz e.V.
Stellvertreterin: Frau Martina Tittel

3. Frau Britta Schmidt, Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Pauli-Kreuz
Stellvertreterin: Frau Heike Beck, Stadtmission Chemnitz e.V.

4. Herr Arnold Kuhnert, Stadtmission Chemnitz e.V.
Stellvertreter: Herrn Renè Driese

5. Herr Heinz Rakel, VdK – Verband der Behinderten, chronisch Kranken, Kriegs- und Wehrdienstopfer und Sozialrentner, Kreisverband Chemnitz e.V.
Stellvertreter: Herr Bernd Müller

6. Frau Katrin Scharrer, Klinke e.V.
Stellvertreterin: Frau Margitta Meißner, Gewerkschaftlicher Verein für Kultur, Bildung und Entwicklung in Chemnitz e.V.

Wie in der Beschlussvorlage begründet, haben die von den Trägern vorgeschlagenen Personen in der Vergangenheit ihre Aufgabe im sozialen Bereich stets mit einem hohen Maß an Sachkunde, großer sozialer Kompetenz und viel zeitlichem Einsatz erfüllt. Zur Vorbereitung der Berufung geeigneter sozial erfahrener Personen hatte die Stadtverwaltung Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie Chemnitzer Kirchen und Religionsgemeinschaften angeschrieben und gebeten, Vorschläge zu unterbreiten.
Die Bewerberinnen und Bewerber für die Berufung als Mitglied im Beirat für Sozialhilfe hatten ihr schriftliches Einverständnis zur Beiratstätigkeit erteilt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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