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PRESSEMITTEILUNG 858 Chemnitz, den 27.12.2004

Ab 1. Januar 2005 jeweils unter einem Dach: Leistungsstellen
für Sozialhilfe, für Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung und für Arbeitslosengeld II

Infos zu Zuständigkeiten und Sprechzeiten – Postleitzahl ist ausschlaggebend

Alle Informationen auch im Internet unter www.chemnitz.de

Zum 1. Januar 2005 tritt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Kraft („Hartz IV“) und damit zusammenhängend ergeben sich auch im Aufgabenbereich des Sozialamtes der Stadt Chemnitz viele Änderungen:

Arbeitslosengeld II Erwerbsfähige Hilfebedürftige (erwerbsfähig ist nach der Definition des Gesetzes, wer länger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann) erhalten Arbeitslosengeld II sowie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit nach SGB II. Ihre nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen erhalten Sozialgeld nach demselben Gesetz. Die Aufgaben nach diesem Gesetz werden von einer Arbeitsgemeinschaft zwischen der Agentur für Arbeit Chemnitz und der Stadt Chemnitz wahrgenommen.
Zuständigkeit: Die Vermittlung in Arbeit erfolgt zentral im Gebäude der Agentur für Arbeit Heinrich-Lorenz-Straße 20, die Bearbeitung der finanziellen Unterstützungen dezentral in drei Leistungsstellen - Informationen zur Erreichbarkeit siehe Übersicht auf Seite 2 der Pressemitteilung.

Sozialhilfe nach SGB XII: laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach diesem Gesetz erhalten nur noch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Andere Hilfen wie Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege usw. wurden durch das neue Gesetz nur wenig verändert.
Zuständigkeit: die drei Leistungsstellen des Sozialamtes an denselben Standorten wie die Leistungsstellen der Arbeitsgemeinschaft

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung: ist in die Sozialhilfe eingegliedert.
Zuständigkeit: ebenfalls die in der Presseinformation nachfolgend aufgeführten Leistungsstellen des Sozialamtes der Stadt Chemnitz.

Ab 1. Januar 2005 sitzen die Leistungsstellen für Sozialhilfe (SGB XII), für Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (bisher GSiG, jetzt Teil des SGB XII) und für Arbeitslosengeld II (SGB II) jeweils unter einem Dach.
Bürgerinnen und Bürger beachten bitte, dass die Zuständigkeiten sich nicht mehr wie bisher nach dem Stadtteil richten, sondern nach der Postleitzahl – hier die vom Sozialamt der Stadt Chemnitz zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellte Übersicht über die Leistungsstellen, ihre Adresse, die telefonische Erreichbarkeit und die Sprechzeiten der Kundenzentren.

  • Sprechzeiten der Kundenzentren in den drei Leistungsstellen: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13:00 bis 18:00 Uhr

Leistungsstelle Süd
Wolgograder Allee 184, 09123 Chemnitz

zuständig für die Postleitzahlen: 09123, 09125, 09127, 09128, 09130
Arbeitslosengeld II (SGB II; Regelsatz einschließlich Kosten der Unterkunft)
Telefon 0371 488-5589
Fax 0371 488-5093
Sozialhilfe (SGB XII)
Telefon 0371 488-5571
Fax 0371 488-5094

Leistungsstelle West
Zwickauer Str. 173, 09116 Chemnitz

zuständig für die Postleitzahlen: 09116, 09117, 09119, 09120, 09122, 09126, 09224
Arbeitslosengeld II (SGB II; Regelsatz einschließlich Kosten der Unterkunft)
Telefon 0371 488-5580
Fax 0371 488-5092
Sozialhilfe (SGB XII)
Telefon 0371 488-5566
Fax 0371 488-5097

Leistungsstelle Nord
Heinrich-Lorenz-Straße 35, 09120 Chemnitz

zuständig für die Postleitzahlen: 09111, 09112, 09113, 09114, 09131, 09228, 09247
Arbeitslosengeld II (SGB II; Regelsatz einschließlich Kosten der Unterkunft)
Telefon 0371 567-0
Fax 0371 567-2111
Sozialhilfe (SGB XII)
Telefon 0371 567-3408
Fax 0371 488-567-3123

Leistungsstelle Wohnungslose
Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz

zuständig für Menschen ohne festen Wohnsitz und Wohnungslose in Einrichtungen
Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (SGB XII)
Telefon 0371 488-5032
Fax 0371 488-5090

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
und Donnerstag (zusätzlich): 14:00 – 18:00 Uhr

Schuldnerberatung und Sozialarbeit
Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz

zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (SGB XII)
Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (SGB XII)
Telefon 0371 488-5031
Fax 0371 488-5090

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
und Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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