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PRESSEMITTEILUNG 104 Chemnitz, den 28.02.2005
Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Eine gute Nachricht: Landkreise und kreisfreie Städte können aus Mitteln des Freistaates Sachsen ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise gemeinnützige Tätigkeit von Bürgern im Alter zwischen 55 und 60 Jahren auch 2005 weiter fördern.<ü>
Zur Förderung für die „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ liegen derzeit 71 und für die „Aktion 55“ 58 Anträge von Chemnitzer Projektträgern - gemeinnützigen Verbänden und Vereinen, Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege oder ihnen angeschlossene Organisationen und Kirchgemeinden - im Sozialamt der Stadt Chemnitz vor.
Im Vergleich zum Vorjahr gibt es Reduzierungen bei den Fördermaßnahmen der „Aktion 55“. Das Sozialamt als Bewilligungsbehörde der Kommune verfügt über Mittel in Höhe von lediglich 69 Prozent im Vergleich zu 2004.
Im Vergleich zum Vorjahr gibt es Reduzierungen bei den Fördermaßnahmen der „Aktion 55“. Das Sozialamt als Bewilligungsbehörde der Kommune verfügt über Mittel in Höhe von lediglich 69 Prozent im Vergleich zu 2004.
Wie das städtische Sozialamt weiter informiert können Antragsteller mit dem Eingang der Bewilligungsbescheide ab der zweiten Märzwoche rechnen.
Sachauskunft erteilt Herr Kemter, Ruf 0371/ 488-5027, Fax 0371/ 488-5099.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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