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PRESSEMITTEILUNG 145 Chemnitz, den 11.03.2005
Stadt Chemnitz hat Beschwerde beim OVG eingelegt
Die Beschwerde richtet sich gegen den richterlichen Ausspruch in dem Urteil, dass die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen wird. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfolgt die Stadt Chemnitz das Ziel, dass das angefochtene Urteil dem Bundesverwaltungsgericht als der nächst höheren Instanz zur Entscheidung vorgelegt wird.
Wegen der grundlegenden Bedeutung der Problematik des Grundsteuererlasses zum Ausgleich der Folgen der Anwendung unterschiedlich hoher Grundsteuermesszahlen im Stadtgebiet der Stadt Chemnitz und der weitreichenden Konsequenzen für die ostdeutschen Kommunen sah sich die Stadt Chemnitz veranlasst, das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
Die Ausschöpfung des Rechtsweges erfolgte auch auf Anraten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Die abschließende Klärung des Rechtsproblems durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt letztendlich im Interesse zahlreicher betroffener Kommunen.
Andreas Bochmann
Pressesprecher
Stadt Chemnitz