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PRESSEMITTEILUNG 233 Chemnitz, den 22.04.2005
Informationen aus dem Ordnungsamt
In reichlich einer Woche werden traditionsgemäß wieder die Hexenfeuer lodern.
Doch bevor das Feuer entfacht werden darf, ist lt. Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz eine Erlaubnis beim Ordnungsamt der Stadt mit folgenden Angaben einzuholen:
- Name, Anschrift und Erreichbarkeit des Antragstellers,
- gewünschter Zeitraum (Datum, Uhrzeit),
- genaue Ortsbeschreibung
- und mit einer schriftlichen Einwilligung des Grundstückseigentümers
Antragsformulare gibt es im Ordnungsamt, Elsasser Straße 8 sowie in den Bürgerservicestellen des Bürgeramtes. Der Antrag ist spätestens 5 Tage zuvor einzureichen.
Verbrannt werden darf ausschließlich trockenes und unbehandeltes Holz.
Grundsätzlich nicht verbrannt werden dürfen Abfälle, wie Bau- und Abbruchhölzer, Sperrmüll, Lumpen, Altreifen, Kunststoffe, Altöle, behandelte Paletten usw. sowie jegliche umweltgefährdende Stoffe.
Fragen beantwortet das Ordnungsamt unter 0371/488 3290.
Stadt Chemnitz