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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 24 Chemnitz, den 14.01.2005

Wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:

Ab 1. Februar können Chemnitzpass und Chemnitzpass K neu beantragt werden –
Anträge werden entgegengenommen und bearbeitet in der Chemnitzpassstelle
im Fortbildungszentrum (Eingang Kaßbergstraße 17z)

Bei Antragstellung für Chemnitzpass Kinder bitte Passfoto mit bringen! Ab 20. Januar sind die neuen Antragsformulare erhältlich in Leistungsstellen, Bürgerservicestellen und unter www.chemnitz.de

Ab Dienstag, den 01. Februar 2005 kann der Chemnitzpass neu beantragt werden. Zuständig für Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge sowie die Ausgabe der Pässe ist ab diesem Termin die Fortbildungszentrum Chemnitz gGmbH (FBZ), Chemnitzpassstelle, Kaßbergstraße 17z, 09112 Chemnitz. Die separate Einrichtung ist erreichbar mit dem ÖPNV, Buslinie 26 – bitte beachten Sie die folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 01. Februar 2005 unter 0371/369-7721beziehungsweise 0371/ 369-7722 ansprechbar.

Die neuen Antragsformulare Chemnitzpass und Chemnitzpass K sind ab Donnerstag, den 20. Januar 2005 erhältlich in allen Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz und in den Leistungsstellen des Sozialamtes der Stadt sowie im Internet unter www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service > Link: Formulare.

Gewährt werden kann der Ausweis für in Chemnitz wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger
● von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder
● von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder
● von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
sowie für
● Asylbewerber mit Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und mit einer Wohnortzuweisung für die Stadt Chemnitz,
und für
● Kinder, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 39 SGB VIII erhalten und deren Eltern nicht zu den Kosten herangezogen werden (Achtung, für die Beantragung des Chemnitzpasses K - Kinder- ist ein Passbild erforderlich!).

Hinweis für Redaktionen: Zum Thema siehe auch die mit PD Nr. 847 vom 17.12.04 und Nr. 858 vom 27.12.05 veröffentlichten Presseinformationen.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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