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PRESSEMITTEILUNG 267 Chemnitz, den 11.05.2005
Informationen aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz
Um Ärger und Frust durch abgelaufene „Papiere“ zu vermeiden, sollte man sich regelmäßig von der Gültigkeit seines Personalausweises überzeugen. Das Dokument hat eine Gültigkeit von zehn bzw. fünf Jahren bei Personen unter 26.
Ein gültiger Reisepass erfüllt auch die Ausweispflicht.
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises werden ein aktuelles Passbild, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie das bisherige Dokument benötigt. Außerdem ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Bürger mit Hauptwohnsitz in Chemnitz beantragen die Dokumente:
- in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8 oder
- in den Bürgerservicestellen Grüna, Rabensteincenter, Rathaus Chemnitz, Sachsen-Allee, Vita-Center.
Die Ausstellung der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei und dauert etwa vier bis fünf Wochen. Bei der Antragstellung kann die Bürgerin bzw. der Bürger vereinbaren, ob sie/er die Dokumente in der Meldebehörde oder einer Bürgerservicestelle abholen möchte.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie unter Ruf 0371/ 488-3355.
Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen finden Sie im Internet unter www.chemnitz.de > Stadt mit Bürgernähe > Ämter & Service zur Verfügung.
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