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PRESSEMITTEILUNG 278 Chemnitz, den 13.05.2005
Regierungspräsidium bestätigt Haushalt 2005 der Stadt Chemnitz
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat mit Bescheid vom 12. Mai 2005 den vorgelegten Haushaltsplan der Stadt Chemnitz bestätigt.
Die Stadt Chemnitz verfügt damit als erste Großstadt in Sachsen über einen von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Haushalt. Allerdings konnte die Stadt Chemnitz erstmals seit der politischen Wende keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Der Fehlbetrag beträgt 18,3 Mio. €.
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde antragsgemäß in vollem Umfang in Höhe von 16,8 Mio. € genehmigt. Des Weiteren wurden die Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben im Jahr 2006 in Höhe von rund 14,7 Mio. € bestätigt. Diese Genehmigungen wurden mit Auflagen für die Stadt Chemnitz verbunden. Entsprechend der erteilten Auflagen ist die Fortschreibung des 2. Haushaltssicherungskonzeptes mit dem Ziel zu überarbeiten, durch Ausschöpfung weiterer Konsolidierungspotentiale den originären Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2007 und den vollumfänglichen Haushaltsausgleich einschließlich aller bis dahin aufgelaufenen Haushaltsfehlbeträge bis zum Jahr 2009 sicherzustellen. Der Nachweis der Erfüllung der im Bescheid enthaltenen Auflagen hat mit der Vorlage des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2006 bis spätestens zum 30.11.2005 zu erfolgen.
Mit der Genehmigung des Kreditrahmens ist die Stadt in der Lage dringend notwendige und bereits begonnene Maßnahmen vor allem in Schulen, im Straßenbau und in der Stadtsanierung fortzusetzen.
“Es müssen jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, um die Wiederherstellung des laufenden Haushaltsausgleiches spätestens zum Jahr 2007 und den Abbau aller bis dahin aufgelaufenen Fehlbeträge bis spätestens zum Jahr 2009 zu erreichen,” so der Finanzbürgermeister Detlef Nonnen. “Sicher wird es nicht ohne Einschnitte gehen, aber im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik und mit Blick auf die nachfolgende Generation ist dies unumgänglich. Ziel muss sein,” führt der Finanzbürgermeister weiter aus, “dass die finanziellen Gestaltungsspielräume wiedererlangt werden, um die in der Zukunft anstehenden Aufgaben realisieren zu können.”
Stadt Chemnitz