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PRESSEMITTEILUNG 328 Chemnitz, den 06.06.2005
Information aus dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz:
Die Stadt Chemnitz wird ab 01. Juli 2005 ihre Kontrolltätigkeit im Stadtgebiet zu steuerlich nicht gemeldeten Hunden verstärken.
Hintergrund ist die Verpflichtung zur Durchsetzung des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit. Es wird davon ausgegangen, dass noch immer viele Hundehalter ihre „Vierbeiner“ nicht ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet haben. Die dazu angedachten Kontrollen werden durch städtische Bedienstete - in der Regel Kräfte des gemeindlichen Vollzugsdienstes - ausgeführt.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf verwiesen, dass die unterlassene Anmeldung einer Hundehaltung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz ist, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Kassen- und Steueramt unter der Telefonnummer 0371/488-2140.
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Stadt Chemnitz
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