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PRESSEMITTEILUNG 345 Chemnitz, den 09.06.2005
Die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz informiert:
Die Wahl macht sich erforderlich, da nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes des derzeitigen Ortschaftsrates die Besetzung mit derzeit 6 Mitgliedern auf weniger als zwei Drittel der in der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz (§ 33) festgelegten Anzahl von 10 Ortschaftsräten gesunken ist. In diesem Fall ist gemäß Paragraph 34 Absatz 7 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Rest der Wahlperiode eine Ergänzungswahl durchzuführen.
Diese Wahl hat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) sowie der Verordnung des Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung - KomWO) zu erfolgen. Somit ergeben sich alle Fristen, Termine und inhaltlichen Rahmenbedingungen der Bewerberaufstellung durch Parteien und Wählervereinigungen, der Einreichung von Wahlvorschlägen sowie der Organisation und Durchführung der Ergänzungswahl aus diesen beiden gesetzlichen Grundlagen.
Für Rückfragen zur Vorbereitung und Durchführung der Ergänzungswahl steht jederzeit die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz zur Verfügung (Tel. 0371 488-1832).
Stadt Chemnitz