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PRESSEMITTEILUNG 365 Chemnitz, den 20.06.2005
Information aus dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz:
Für diesjährige Ferien/Erholungsmaßnahmen können ab sofort Anträge auf Zuschuss im Amt für Jugend und Familie Chemnitz, Bahnhofstraße 53, Zimmer 382 gestellt werden. Fördervoraussetzungen bei Ferienlagern sind u. a., dass der Veranstalter ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist und eine Maßnahmedauer von mindestens sechs Übernachtungen.
Die Stadtranderholung in der Ferienzeit wird ab einem Tag gefördert.
Der Zuschuss beträgt für Ferienlager pro Übernachtung 8,00 Euro und für die Stadtranderholung 3,50 Euro.
Informationen zur Antragstellung sind unter der Rufnummer 488-5935 erhältlich.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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