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PRESSEMITTEILUNG 385 Chemnitz, den 30.06.2005

Information aus dem Stadtentwicklungsamt

Hinweise zur Informationsvorlage: Fortschreibung des Räumlichen Handlungs-konzeptes Wohnen / Stadtumbau - Werkstatt Chemnitz zur heutigen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses

Der Stadtumbau infolge tiefgreifender demographischer Veränderungen ist eine Aufgabe, die die Stadtentwicklung über einen langfristigen Zeitraum bestimmen wird.
Die Erfahrungen der ersten Jahre bei Rückbau und Marktbereinigung des Wohnungsbestandes haben ergeben, dass es zukünftig noch besser gelingen muss, die notwendige Bedarfsanpassung für die Entwicklung einer nachhaltigen und effizienten Stadtstruktur zu nutzen. Hierfür ist ein systematischer konzeptioneller Ansatz unerlässlich, der
- langfristig ausgelegt ist (Planungshorizont bis 2020),
- auf einer belastbaren Wohnbedarfsabschätzung für Chemnitz beruht,
- klare Entwicklungsprioritäten aus gesamtstädtischer Sicht setzt,
- für die Stadtumbaubereiche städtebauliche Ziele ableitet und
- die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten der Wohnungsunternehmen berücksichtigt.

Die Stadt Chemnitz entschied sich im Herbst 2004, das Räumliche Handlungskonzept Wohnen mit einem intensiven dreistufigen Werkstattverfahren fortzuschreiben. Ein Verfahren, an dem neben den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung die großen Wohnungsunternehmen, die Stadtumbau GmbH, die Stadtwerke, Vertreter der Hauseigentümer-Verbände sowie beauftragte Planungsbüros teilnahmen. Hier wurden die Perspektiven der vom Leerstand überdurchschnittlich betroffenen Gebiete im Dialog mit der Entwicklung eines gesamtstädtischen Stadtumbau-Konzeptes („Städtebauliches Leitbild Wohnen 2020“) betrachtet.
Mit der heutigen Informationsvorlage werden die Arbeitsergebnisse dieses Werkstattverfahrens zusammengefasst dargestellt.

Ausgehend von der für Chemnitz prognostizierten Bevölkerungsentwicklung wurden für den Zeitraum 2020 der Wohnbedarf sowie der Wohnungsüberhang abgeschätzt. Daraus ermittelten die Fachleute Kulissen für die Perspektiven in den Kategorien stabiler Bestand, Rückbaupotenzial und Bestand mit offener Entwicklung.
Die Zuordnung dieser „Mengenkulisse des Stadtumbaus“ im Stadtgebiet erfolgte auf der Grundlage von Kriterien, die im Rahmen des Werkstattverfahrens herausgearbeitet und abgestimmt wurden. Eine komprimierte Darstellung dazu erfolgt im „Städtebaulichen Leitbild Wohnen 2020“.

Das städtebauliche Leitbild Wohnen 2020 konnte nicht allein nach stadtstrukturellen Kriterien entwickelt werden, sondern hatte sozialplanerische und wohnungswirtschaftliche Belange zu berücksichtigen. Diese finden in drei Prinzipien ihren Niederschlag:

1. Das Leerstandsproblem im Grundsatz am Ort seiner Existenz lösen,
2. Zusätzlichen Leerstand „verteilen“ – betroffene Gebiete aufwerten,
3. Städtebaulich wertvolle Bereiche stabilisieren.

Neben diesen Aspekten flossen weitere Strukturprinzipien ein, wie die Stabilisierung von Wohngebieten in den Kernbereichen, die Weiterentwicklung und Vernetzung des städtischen Grünsystems, der Rückzug des Wohnens von immissionsbelasteten Verkehrstrassen in das perspektivische städtebauliche Strukturbild für das Jahr 2020.
In der Gesamtschau wird deutlich, dass Chemnitz im Zuge des strategisch angelegten Stadtumbaus die Chance hat, eine von Grün durchzogene, schlanke und dennoch im Inneren kompakte Stadtstruktur mit vielfältigen Wohnmilieus zu entwickeln.
Parallel zu der gesamtstädtischen Betrachtung wurden für folgende Bereiche detaillierte Stadtteilkonzepte erarbeitet, die im Herbst dieses Jahres in der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden sollen:

- Morgenleite / Markersdorf-Nord
- Markersdorf –Süd
- Am Alten Flughafen / Helbersdorf
- Sonnenberg
- Reitbahnstraße / Technische Universität
- Lutherviertel
- Brühl / Schloßteich
- Schloßchemnitz.

Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 0371/488 6140.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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