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PRESSEMITTEILUNG 438 Chemnitz, den 05.08.2005
Information der Wahlbehörde der Stadt Chemnitz:
Der Stadtwahlausschuss für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Euba wird am Montag, dem 08. August 2005, 14:00 Uhr, im Rathaus, Zi. 118, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung bzw. Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Euba beschließen.
Maßgebend für die Zulassung bzw. Zurückweisung ist § 7 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes.
Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Bewerber wird im Amtsblatt der Stadt Chemnitz am 17. August 2005 erfolgen.
Hinweis für die Redaktionen: Für Anfragen steht Ihnen der Leiter der Wahlbehörde, Dr. Hausding, unter Telefon 0371/488-1832 zur Verfügung.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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