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PRESSEMITTEILUNG 452 Chemnitz, den 16.08.2005

Hinweise der Wahlbehörde zum Wahlrecht und zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahl für die Bundestagswahl am 18. September 2005

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116
Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Am 14. August 2005 wurde das Wählerverzeichnis für die Stadt Chemnitz erstellt. In das Verzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten aufgenommen, die an diesem Tag bei der Einwohnermeldebehörde mit ihrer Hauptwohnung in Chemnitz gemeldet waren.

Ab kommender Woche werden postalisch die Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Hierbei ist zu beachten, dass diese Benachrichtigungen abweichend von den Wahlbenachrichtigungskarten bisheriger Wahlen erstmals in Form eines Faltbriefes in der dargestellten Form (Vorderansicht) versandt werden.

Wahlbenachrichtigungskarte

Der Faltbrief muss vom Wahlberechtigten an den beiden seitlich angebrachten Perforationen geknickt und dann durch Abtrennen des Randes geöffnet werden. Im entfalteten Zustand hat die Wahlbenachrichtigung das Format einer A4-Seite und enthält neben der eigentlichen Wahlbenachrichtigung (Vorderseite) den Wahlscheinantrag auf der Rückseite. Im Strichcode auf der Vorderseite ist die Nummer des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis und die Wahlbezirksnummer codiert.
Wahlberechtigte, die bis zum 28. August 2005 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit der Wahlbehörde Chemnitz - Briefwahlstelle - in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären.
Wahlberechtigte, die am Wahltag in einem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen hierfür einen Wahlschein. Die Antragstellung kann schriftlich, mündlich oder in dokumentierbarer elektronischer Form erfolgen.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf dem Antrag kann eine von der Wohnanschrift abweichende Aufenthaltsadresse angegeben werden, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Wird der Wahlscheinantrag schriftlich (postalisch) gestellt, muss er in einem freigemachten Briefumschlag an die auf dem Wahlschein angegebene Rücksendeadresse geschickt werden.
Die elektronische Antragstellung sollte über das in der Internet-Wahlpräsentation der Stadt Chemnitz (www.chemnitz.de, Link: Bundestagswahl 2005) befindliche Online-Antragsformular erfolgen. Die notwendigen Angaben finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Ebenfalls möglich ist die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen per E-Mail (wahlbehoerde@stadt-chemnitz.de). Folgende Angaben werden bei der Beantragung per E-Mail vom Wahlberechtigten unbedingt benötigt: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift in Chemnitz, vollständige Anschrift, an die die Zustellung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen erfolgen soll sowie eine Telefonnummer, unter der der Wahlberechtigte erreichbar ist.
Persönlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch ab dem 30. August 2005 in der Briefwahlstelle beantragt und abgeholt werden. Hierfür wird der ausgefüllte Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) benötigt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stimmabgabe sofort vorzunehmen.
Bei der postalischen Rücksendung der Wahlbriefe ist zu beachten, dass sie bis spätestens 15. September 2005 abgesandt werden müssen. Für später aufgegebene Wahlbriefe trägt der Wähler das Risiko, dass die Wahlbriefe dem Kreiswahlleiter nicht rechtzeitig zugestellt werden und somit für die Wahl nicht mehr berücksichtigt werden können.

Briefwahlstelle Postadresse: Wahlbehörde Chemnitz, Briefwahlstelle, Postfach 1161
09070 Chemnitz; Hausanschrift: Rathaus, Markt 1

Öffnungszeiten vom 30. August 2005 bis 9. September 2005
Montag, Mittwoch
8:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag
8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten vom 12. September 2005 bis 16. September 2005
Montag - Freitag
8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Tel. 0371 488 – 1784, Fax 0371 488 - 1790
E-Mail: wahlbehoerde@stadt-chemnitz.de

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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