Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 533 Chemnitz, den 13.09.2005
Information aus dem Amt für Baukoordination der Stadt Chemnitz:
Der Stadtrat beschloss im Jahr 2002 mit dem Integrierten Stadtentwicklungsprogramm der Stadt Chemnitz die Durchführung von Umbaumaßnahmen. So sollen neben dem Erhalt und der Erneuerung von Wohngebäuden in ausgewählten Bereichen auch dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnraum durch Abriss vom Markt genommen werden. Das Überangebot von ca. 40.000 Wohnungen in Chemnitz wird so deutlich reduziert und gleichzeitig ist eine Aufwertung der Quartiere möglich. Der Freistaat Sachsen und der Bund fördern seit 2002 den Abriss von Wohnungen im Programm „Stadtumbau Ost“. Chemnitz konnte in enger Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern bereits den Rückbau von 7.200 Wohnungen mit insgesamt 21 Mio. Euro realisieren.
Auch 2006 und in den nächsten Jahren besteht diese Fördermöglichkeit für Privateigentümer und Wohnungsgesellschaften mit 60,00 Euro pro Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche als nichtrückzahlbarer Zuschuss.
Gefördert wird der Abriss von Wohngebäuden, die zumindest die Kriterien trocken, standsicher und beheizbar erfüllen (d.h., die Förderung gibt es nicht für den Abriss von „Ruinen“) . Es gibt jedoch keine Einschränkungen zum Baualter und Bautyp des Gebäudes. Ebenso kann das Haus zum Zeitpunkt der Antragstellung bewohnt sein.
Eine wichtige Voraussetzung ist die Lage in einem von der Stadt festgelegten Fördergebiet „Stadtumbau“.
Gegenwärtig erarbeitet das Amt für Baukoordination der Stadt Chemnitz, Annaberger Straße 89, den Förderantrag für alle Rückbaumaßnahmen für den Zeitraum 2006 und Folgejahre. Interessierte Eigentümer werden deshalb gebeten, zunächst formlos mit Angabe des Objektes, der Anzahl der rückzubauenden Wohnungen und der Wohnfläche sowie des geplanten Durchführungsjahres bis zum 14. Oktober 2005 ihren Förderantrag an das Amt für Baukoordination zu richten.
Dort erhalten sie auch Informationen, ob sich das Grundstück in einem abgegrenzten Fördergebiet „Stadtumbau“ befindet und weitere Hilfestellung zum Antrag.
Auch 2006 und in den nächsten Jahren besteht diese Fördermöglichkeit für Privateigentümer und Wohnungsgesellschaften mit 60,00 Euro pro Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche als nichtrückzahlbarer Zuschuss.
Gefördert wird der Abriss von Wohngebäuden, die zumindest die Kriterien trocken, standsicher und beheizbar erfüllen (d.h., die Förderung gibt es nicht für den Abriss von „Ruinen“) . Es gibt jedoch keine Einschränkungen zum Baualter und Bautyp des Gebäudes. Ebenso kann das Haus zum Zeitpunkt der Antragstellung bewohnt sein.
Eine wichtige Voraussetzung ist die Lage in einem von der Stadt festgelegten Fördergebiet „Stadtumbau“.
Gegenwärtig erarbeitet das Amt für Baukoordination der Stadt Chemnitz, Annaberger Straße 89, den Förderantrag für alle Rückbaumaßnahmen für den Zeitraum 2006 und Folgejahre. Interessierte Eigentümer werden deshalb gebeten, zunächst formlos mit Angabe des Objektes, der Anzahl der rückzubauenden Wohnungen und der Wohnfläche sowie des geplanten Durchführungsjahres bis zum 14. Oktober 2005 ihren Förderantrag an das Amt für Baukoordination zu richten.
Dort erhalten sie auch Informationen, ob sich das Grundstück in einem abgegrenzten Fördergebiet „Stadtumbau“ befindet und weitere Hilfestellung zum Antrag.
Die Mitarbeiter der Wohnungsbauförderstelle des Amtes stehen zu den Sprechzeiten zur Beratung oder auch telefonisch unter den Rufnummern: 0371/488-6072, -6073 und -6075 sowie per Fax 0371/488-6099 zur Verfügung.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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