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PRESSEMITTEILUNG 541 Chemnitz, den 15.09.2005

Information aus dem Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinäramt der Stadt Chemnitz:

Viruseintrag „Vogelgrippe“ in Geflügelbestände verhindern - Hinweise für Tierhalter

Seit Beginn des Jahres 2004 breitet sich die für Geflügel und Vögel hochgradig ansteckende Klassische Geflügelpest, auch „Vogelgrippe“ genannt, in Südostasien und Teilen Russlands aus. Zur Verhinderung des Viruseintrages in die heimischen Geflügelbestände (Hobby /Kleinsthaltungen, kommerzielle Haltungen) sollten die Tierhalter folgende Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich einhalten:

  • Zukäufe von Geflügel nur aus bekannten, nachweislich gesunden Beständen,

  • tägliche Gesundheitskontrolle im Geflügelbestand und Abklärung von Verlusten oder anderer Krankheitsanzeichen unter Hinzuziehung des Tierarztes,

  • Zutrittsverbote für betriebsfremde Personen,

  • Futterstellen zum Schutz vor Wildvogelkontakten in geschlossene Räume oder zumindest in nach oben und seitlich abgegrenzte Orte verlegen sowie

  • Verfütterung von unbedenklichen Futtermitteln, d. h. keine Küchenabfälle, Eischalen o. ä. aus anderen Haushalten einsetzen.

Am 03. September 2005 wurde die Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest (Bundesanzeiger Nr. 167, Seite 13345) veröffentlicht.

Sie verpflichtet in § 2 die Geflügelhalter, die

  1. mehr als 100 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse oder
  2. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse gewerbsmäßig zur Zucht

nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen halten, zur serologischen Untersuchung der Tiere des Bestandes auf das Influenza A Virus der Subtypen H 5 und H 7 im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2005.

Die Untersuchungen sind

  1. bei Hühnern, Truthühnern, Rebhühnern, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln und Wachteln jeweils an Proben von 10 Tieren je Bestand und

  2. bei Gänsen und Enten jeweils an Proben von 15 Tieren je Bestand durchzuführen.

Die betroffenen Tierhalter werden hiermit aufgefordert, die serologischen Untersuchungen im erforderlichen Umfang vom betreuenden Tierarzt vornehmen zu lassen. Ein Verstoß gegen die Untersuchungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zudem wird auf die Anzeigepflicht nach der Viehverkehrsverordnung für Betriebe hingewiesen, die Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben und Wachteln halten, unabhängig von deren Bestandsgröße.
Danach hat der Tierhalter spätestens bei Beginn der Tätigkeit seinen Betrieb unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes dem Lebensmittelüberwachungs und Veterinäramt der Stadt Chemnitz anzuzeigen.

Für weitere Fragen steht Herr Dr. Thomas Ley, Amtstierarzt und Leiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes der Stadt Chemnitz unter Ruf 0371/ 488 3901 zur Verfügung.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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