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PRESSEMITTEILUNG 596 Chemnitz, den 29.09.2005
Informationen aus dem Bürgeramt, Fachbereich Standesamt der Stadt Chemnitz:
Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen, wenn sie volljährig, nicht miteinander verwandt und unverheiratet sind und nicht bereits eine Lebenspartnerschaft führen.
Das Standesamt Chemnitz ist zuständig, wenn einer der Partner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Chemnitz hat. In einem Vorgespräch mit dem Standesbeamten wird über die Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die Gebühren beraten. Die Gebühren richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz.
Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger im Standesamt des Bürgeramtes der Stadt Chemnitz - Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz, telefonisch erreichbar unter Ruf 0371/ 488-3321.
Stadt Chemnitz