Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 633 Chemnitz, den 10.10.2005
Information aus dem Tiefbauamt:
Im Auftrag des Liegenschaftsamtes - Grunstückseigentümer ist die Stadt Chemnitz - wird durch das Tiefbauamt die trockengesetzte Böschungsbefestigung an der Zwönitz erneuert. Durch das Wurzelwerk hier angesiedelter großer Bäume sind so erhebliche Schäden entstanden (ca. 20 Meter), dass die Sicherheit der Uferbefestigung stark beeinträchtigt und damit die Schutzwürdigkeit des Dammes gemindert ist.
Örtliche Lage: Erfenschlag, westlich der Brücke „An der Walzenmühle“.
Das zu erneuernde Teilstück erfolgt analog der vorhandenen Uferbefestigung in Naturstein mit zusätzlicher Betonrückenstütze (Erhöhung der Standsicherheit). Dies hat zur Folge, dass sich der Baubereich bis unmittelbar an den Stamm der Bäume erstreckt und damit erheblich in das Wurzelwerk eingegriffen werden muss.
Der vorhandene und zu erhaltende Schutzdamm einschließlich Böschungsbefestigung dient als Schutz bei Hochwasser. Ein Baumgutachten vom 27.07.2004 durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen kam bereits damals zu dem Ergebnis, dass die Bäume im Bauabschnitt nicht zu erhalten sind und gefällt werden müssen. Um dieses Ergebnis aktuell zu bewerten, erfolgte im Rahmen der Baumaßnahme nach Freilegung der Wurzeln durch Handschachtung ein nochmaliges Begutachten durch den Sachverständigen. Ergebnis vom 06.10.2005: die Bäume können nicht erhalten werden. Gemäß dem Antrag des Tiefbauamtes vom 7. Oktober 2005 erteilte das Grünflächenamt nun die Genehmigung zur Fällung der zwei großen Buchen. Termin: 11. und 12. Oktober.
Örtliche Lage: Erfenschlag, westlich der Brücke „An der Walzenmühle“.
Das zu erneuernde Teilstück erfolgt analog der vorhandenen Uferbefestigung in Naturstein mit zusätzlicher Betonrückenstütze (Erhöhung der Standsicherheit). Dies hat zur Folge, dass sich der Baubereich bis unmittelbar an den Stamm der Bäume erstreckt und damit erheblich in das Wurzelwerk eingegriffen werden muss.
Der vorhandene und zu erhaltende Schutzdamm einschließlich Böschungsbefestigung dient als Schutz bei Hochwasser. Ein Baumgutachten vom 27.07.2004 durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen kam bereits damals zu dem Ergebnis, dass die Bäume im Bauabschnitt nicht zu erhalten sind und gefällt werden müssen. Um dieses Ergebnis aktuell zu bewerten, erfolgte im Rahmen der Baumaßnahme nach Freilegung der Wurzeln durch Handschachtung ein nochmaliges Begutachten durch den Sachverständigen. Ergebnis vom 06.10.2005: die Bäume können nicht erhalten werden. Gemäß dem Antrag des Tiefbauamtes vom 7. Oktober 2005 erteilte das Grünflächenamt nun die Genehmigung zur Fällung der zwei großen Buchen. Termin: 11. und 12. Oktober.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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