Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 640 Chemnitz, den 12.10.2005
Informationen aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:
Zur Einführung biometrischer Reisepässe ab 01. November 2005 -
Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen für die Beantragung!
- Die herkömmlichen Reisepässe können in den Bürgerservicestellen Grüna, Rabensteincenter, Rathaus, Sachsen-Allee und Vita-Center noch bis zum 27.10.2005 und in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8 bis zum 28.10.2005 beantragt werden.
- Expresspässe können in der Zeit vom 28.10.2005 bis 04.11.2005 nicht beantragt werden! Die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Expresspässen besteht am 28.10.2005 bis 11.30 Uhr in der Meldebehörde, Elsasser Straße 8.
Zur Beantragung des neuen Reisepasses ab 01.11.2005 sind erforderlich:
ein Passfoto, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und sofern vorhanden der bisherige Reisepass. Hierbei sind zwingend die neuen Qualitätsanforderungen an die Passfotos entsprechend der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei zu beachten.
Die Foto-Mustertafel hängt in der Meldebehörde und den Bürgerservicestellen aus bzw. kann im Internet unter www.bundesdruckerei.de eingesehen werden.
Für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kostet der biometrische Reisepass 37,50 Euro und gilt 5 Jahre. Personen über 26 Jahre zahlen 59,00 Euro; der Pass gilt dann 10 Jahre.
Bereits ausgestellte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.
Zur Zeit können noch keine Auskünfte über die Dauer der Fertigstellung des Reisepasses gegeben werden. Wer einen neuen Reisepass benötigt, sollte diesen rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen.
Bei der Beantragung von Personalausweisen gibt es keine Veränderungen. Die Gebühr für die Personalausweise beträgt weiterhin 8,00 Euro.
Weitere Auskünfte erhalten Bürgerinnen und Bürger im Bürgeramt der Stadt Chemnitz, Fachbereich Meldebehörde (Sitz: Peretz-Haus, Elsasser Straße 8, 09120 Chemnitz) unter Ruf 0371/ 488-3355.
Stadt Chemnitz