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PRESSEMITTEILUNG 681 Chemnitz, den 01.11.2005
Information aus dem Bürgeramt der Stadt Chemnitz:
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die Angaben auf seiner Lohnsteuerkarte mit den tatsächlichen Verhältnissen am 01. Januar 2006 übereinstimmen. Sollten die Angaben auf der Lohnsteuerkarte nicht oder nicht mehr zutreffen, ist diese zur Änderung in der Meldebehörde Elsasser Straße 8 (oder in den Bürgerservicestellen Grüna, Vita-Center, Sachsen-Allee, Rabensteincenter und Markt 1) vorzulegen.
Die maschinell erstellten Karten sind ohne Unterschrift und Siegel gültig. Eintragungen der Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre und Eintragungen zu Behindertenfreibeträgen nehmen die zuständigen Finanzämter vor: Finanzamt Chemnitz-Süd, Paul-Bertz-Straße 1; Finanzamt Chemnitz-Mitte, August-Bebel-Straße 11-13.
Lohnsteuerkarten 2006 sind nur dann zurückzugeben, wenn der Arbeitnehmer verstorben oder nicht erwerbstätig ist. Die Rückgabe sollte mit Angabe der Gründe an die Meldebehörde erfolgen.
Wer bis jetzt keine Lohnsteuerkarte 2006 erhalten hat, kann ab sofort in der Meldebehörde Elsasser Straße 8 die Ausstellung beantragen. Eine Zweitausstellung bei Verlust ist gebührenpflichtig. Gebühren werden auch dann erhoben, wenn nach dem 01.01.2006 vorgebracht wird, keine Lohnsteuerkarte 2006 erhalten zu haben, obwohl eine solche erstellt worden ist.
Die Sprechzeiten der Meldebehörde sind: Montag, Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr. Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der Rufnummer 0371/488-3355 erfragt werden.
Im Internet sind diese Informationen unter www.chemnitz.de >Stadt mit Bürgernähe > Dienstleistungen der Ämter> Bürgerservicestellen & Notdienste zu finden.
Stadt Chemnitz