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PRESSEMITTEILUNG 696 Chemnitz, den 07.11.2005
Information aus dem Grünflächenamt:
Auch wenn uns die „weiße Pracht“ bis jetzt noch erspart blieb, so muss man doch demnächst damit rechnen, deshalb auch wieder wie alljährlich der Hinweis des Grünflächenamtes auf einige Besonderheiten hinsichtlich eingeschränkter Winterdienstleistungen in städtischen Parks und Anlagen:
Die Räumung entlang von Parks und Grünanlagen (etwa 70 Kilometer) erfolgt entsprechend der Abstufung nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung. Die Betonung liegt hierbei auf dem Wort entlang der Anlagen, denn innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher oft als beliebte Abkürzung genutzten Wege gebeten. Auf einer Fläche von etwa 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz innerhalb der Stadt bilden, können nur schwerpunktmäßig und nach Ableistung oben benannter Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.
Das Grünflächenamt bittet daher um Verständnis, dass es witterungsbedingt Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Wegen in Parks und Grünanlagen geben kann. Im Rahmen der eingeschränkten Räumpflicht verweist das Amt auch nochmals auf Beispiele aus der gültigen Rechtsprechung.
Die Räumung entlang von Parks und Grünanlagen (etwa 70 Kilometer) erfolgt entsprechend der Abstufung nach Verkehrswichtigkeit laut Straßenreinigungssatzung. Die Betonung liegt hierbei auf dem Wort entlang der Anlagen, denn innerhalb der städtischen Park- und Grünanlagen besteht keine Räum- und Streupflicht für die Wege. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit beim Begehen solcher oft als beliebte Abkürzung genutzten Wege gebeten. Auf einer Fläche von etwa 440.000 Quadratmetern, die ein mehr als 200 Kilometer langes Wegenetz innerhalb der Stadt bilden, können nur schwerpunktmäßig und nach Ableistung oben benannter Pflichtaufgaben Streu- und Räumarbeiten erbracht werden.
Das Grünflächenamt bittet daher um Verständnis, dass es witterungsbedingt Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Wegen in Parks und Grünanlagen geben kann. Im Rahmen der eingeschränkten Räumpflicht verweist das Amt auch nochmals auf Beispiele aus der gültigen Rechtsprechung.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Grünflächenamt unter der Telefonnummer 0371/488 6730.
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Stadt Chemnitz
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