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PRESSEMITTEILUNG 700 Chemnitz, den 08.11.2005
Information aus dem Umweltamt der Stadt Chemnitz:
Die Entwurfsfassung finden Sie im Internet unter http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/luft-laerm-klima_12154.html.
Wie es in der Mitteilung des Regierungspräsidiums heißt, wird je eine Ausfertigung des Aktionsplanes - Entwurf - in der Zeit vom 17.11.2005 bis einschließlich 1.12.2005 in der Stadtverwaltung Chemnitz, Technisches Rathaus - Altbau -, Umweltamt, Zimmer 308, Annaberger Straße 93 sowie im Regierungspräsidium Chemnitz, Abteilung Umwelt, Zimmer 349, Altchemnitzer Straße 41 ausgelegt.
Der Entwurf kann in der Stadtverwaltung Chemnitz montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und im Regierungspräsidium Chemnitz montags bis donnerstags von 7.30 bis 15.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.00 Uhr eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können sich alle interessierten Bürger den Entwurf des Aktionsplanes erläutern lassen. Es besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 14.12.2005 schriftlich bei der Stadt Chemnitz oder dem Regierungspräsidium Chemnitz unter den oben angegebenen Anschriften Anregungen und Einwände vorzubringen, die bei der endgültigen Erstellung des Aktionsplanes in die Diskussion einbezogen werden. Ab dem 16.01.2006 kann der im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitete Plan unter den o.g. Adressen eingesehen werden.
Zum Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2005 gelten zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach EU- und deutschem Recht zwei neue Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Zum einen gilt der 24-h-Mittelwert von 50µg/m³ PM10 als Grenzwert, der nicht mehr als 35 mal im Jahr überschritten werden darf, zum anderen ist ein Jahresmittelwert von 40µg/m³ PM10 einzuhalten (µg = Mikrogramm). In Chemnitz wird die Luftqualität an 3 Messstandorten kontinuierlich durch den Freistaat Sachsen überwacht. An einer der Messstellen wurde das zulässige Maß von 35 Überschreitungen für den Tagesmittelwert bei PM10 bereits im April 2005 erreicht (Stand 15.09.2005: 43 Überschreitungen). Aus diesem Grund wird seit der konstituierenden Sitzung der Projektgruppe „Luftreinhalte-/Aktionspläne“ im Regierungspräsidium Chemnitz am 11. Mai 2005 vom Regierungspräsidium Chemnitz als zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der Stadt Chemnitz und dem Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG) ein Luftreinhalteplan (LRHPl) mit Aktionsplan zur Feinstaubreduzierung im Stadtgebiet von Chemnitz erarbeitet. Mit der Wahrnehmung städtischer Belange wurde durch den Oberbürgermeister das Umweltamt beauftragt. Ziel des LRHPl nach § 47 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist es, durch frühzeitige Maßnahmen die termingerechte und dauerhafte Einhaltung zukünftiger Grenzwerte sicherzustellen.
Hinweis für die Medien: Weitere Informationen erhalten Sie im Umweltamt der Stadt Chemnitz unter der Telefonnummer 0371/488 3600 und im Regierungspräsidium unter 0371/532 10 19.
Stadt Chemnitz