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PRESSEMITTEILUNG 780 Chemnitz, den 06.12.2005
Allgemeinverfügung zur Sonderregelung
für die Adventssonntage im Dezember
Die Stadt Chemnitz wird die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes vom 2. Dezember in der Sache Sonntagsöffnung akzeptieren. Die Allgemeinverfügung zur Sonderregelung für die Adventssonntage im Dezember wird im Wege einer Öffentlichen Bekanntmachung aufgehoben.
Es gelten bereits jetzt die gesetzlichen Ladenschlusszeiten.
Andreas Bochmann
Pressesprecher
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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