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PRESSEMITTEILUNG 797 Chemnitz, den 13.12.2005
Mitgliedsstädte von EUROCITIES bekennen sich zur „e-Charta"
18 Mitgliedsstädte von EUROCITIES haben die „e-Charta“ bisher unterzeichnet; zu den Unterzeichnerstädten gehören u.a. neben Barcelona, Prag, Stockholm und Liverpool auch die Chemnitzer Partnerstädte Lodz und Manchester. Außerdem haben weitere 26 Mitgliedsstädte von EUROCITIES bereits Interesse an dem Vertragsdokument bekundet, so u.a. Berlin, Brüssel, Helsinki, Leipzig, München, Rom und Rotterdam sowie die mit Chemnitz städtepartnerschaftlich verbundene finnische Stadt Tampere. Dem Verband EUROCITIES gehört die Stadt Chemnitz bereits seit vier Jahren an.
Ziel der Charta der Bürgerrechte in der Wissensgesellschaft ist ein europäisches Modell, auf dessen Grundlage die Kommunalverwaltungen in den Unterzeichnerländern jeweils eigene Verfahren zur Gestaltung der Wissensgesellschaft entwickeln können. EUROCITIES unterstützt in diesem Prozess seine Mitgliedsstädte durch Erfahrungsaustausch im Knowledge Society Forum.
Hauptziele der „e-Charta“: unterstützt wird mit der „e-Charta“ die Forderung des Internetzugangs für Jedermann, gefördert wird der effektive Gebrauch von Technologien als auch das Vertrauen in Technologien, gestärkt wird das Grundrecht auf Bildung in der Wissensgesellschaft und der Zugang zu benutzerfreundlichen und verständlichen öffentlichen Informationen, gesichert bzw. entwickelt werden soll nicht zuletzt die transparente öffentliche Verwaltung.
Dabei unterstützt die „e-Charta“ die in den folgenden vier Schwerpunkten formulierten Bürgerrechte:
1. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
Alle Bürger sollen die Möglichkeit haben, an der Entwicklung der Wissensgesellschaft teilzunehmen. Durch neue Technologien wird den Menschen die Möglichkeit gegeben, das Lernen immer und überall fortzusetzen. Die Menschen werden durch den Erwerb spezieller Fähigkeiten und Kompetenzen mobiler und besser auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
2. Das Recht auf Internet-Zugang
Jeder EU-Bürger wird durch öffentliche Internetzugangsstellen Zugang zum Internet haben. Zugleich muss jeder sicher sein können, dass seine persönlichen Daten im Internet geschützt werden.
3. Das Recht auf Online-Information
Alle Bürger werden Zugang zu qualitativen Informationen haben, die von den öffentlichen Verwaltungen erstellt wurden. Jeder EU-Bürger wird unabhängig von Behinderungen Zugang zu Online-Informationen haben.
4. Das Recht auf Online-Teilnahme
Jeder EU-Bürger wird das Recht haben, über Informations- und Kommunikationstechnologieplattformen am Entscheidungsfindungsprozess der lokalen Verwaltung teilzunehmen. Alle Bürger wird ein Feedback der öffentlichen Verwaltung über die Ergebnisse der Online-Konsultation erhalten.
Hinweise für Redaktionen:
Eurocities Contact Officer der Stadt Chemnitz ist Herr Thomas Michalla, amt. Leiter des Bürgermeisteramtes der Stadt Chemnitz.
Ansprechpartnerin bei Rückfragen ist Frau Pia Sachs, EU-Koordinatorin im Bürgermeisteramt der Stadt Chemnitz, Tel.: +49 (0)371/488-1509, Fax: +49 (0)371/488-1599, E-Mail: eu-stelle@stadt-chemnitz.de
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