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PRESSEMITTEILUNG 813 Chemnitz, den 19.12.2005

Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit
künftig von Bürgerstiftung bearbeitet

Informationen im Netz unter www.wir-fuer-sachsen.de

Zum 01. Januar 2006 tritt im Freistaat Sachsen die Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements „Wir für Sachsen“ in Kraft.
Damit ändern sich die Zuständigkeiten bei der Bewilligung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit. Die Zuständigkeit des Sozialamtes der Stadt Chemnitz für die Förderung endet zum 31.12.2005.

Neue Bewilligungsbehörde ist zukünftig das Sozialministerium in Dresden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt jedoch bei der Bürgerstiftung Dresden,
Barteldesplatz 2, 01309 Dresden.

Bitte beachten Sie deshalb, dass ab sofort Anträge an diese Bürgerstiftung zu richten sind. Nach den bisher geltenden Verwaltungsvorschriften gestellte Anträge werden der Bürgerstiftung zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Fragen zur neuen Verwaltungsrichtlinie werden durch die Bürgerstiftung beantwortet. Informationen können auch im Internet unter www.wir-fuer-sachsen.de abgerufen werden. Dort sind ebenfalls die aktuellen Antragsformulare hinterlegt.

Die Verwendungsnachweise der bisher geförderten und genehmigten Projekte aus den Jahren 2004 und 2005 sind noch an das Sozialamt der Stadt Chemnitz zu senden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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