Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 93 Chemnitz, den 23.02.2005
Aus aktuellem Anlass - wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt:
• Die Neubeantragung des Chemnitzpasses und Chemnitzpasses K (Kinder) erfolgt ausschließlich in der Chemnitzpassstelle, Kaßbergstraße 17 z
während der folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
• Alle Anträge auf einen Chemnitzpass, die auf postalischem Wege eingehen, können nicht bearbeitet werden.
• Erfolgen Beantragung und Abholung nicht durch den Antragssteller selbst, sind eine Vollmacht und die Vorlage des Personaldokuments erforderlich.
• Achtung: Für die Beantragung des Chemnitzpasses K - Kinder- ist ein Passbild erforderlich!
• Antragsberechtigt auf einen Chemnitzpass beziehungsweise den Chemnitzpass K (Kinder) sind auch Personen, die einen gültigen Bescheid über einen Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKG) vorweisen können.
Stadt Chemnitz