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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 93 Chemnitz, den 23.02.2005

Aus aktuellem Anlass - wichtige Bürgerinformation aus dem Sozialamt:

Bei Antragstellung für Chemnitzpass bitte dringend Hinweise beachten!
Neubeantragung ausschließlich in Chemnitzpassstelle Kaßbergstraße 17 z

Bei der Neubeantragung der Chemnitzpässe seit Anfang Februar erscheinen Antragsteller häufig mit unvollständigen Unterlagen. Betroffene sollten jedoch unbedingt nachstehende Hinweise beachten, um zügig zu ihrem neuen Pass zu gelangen.

• Die Neubeantragung des Chemnitzpasses und Chemnitzpasses K (Kinder) erfolgt ausschließlich in der Chemnitzpassstelle, Kaßbergstraße 17 z
während der folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

• Alle Anträge auf einen Chemnitzpass, die auf postalischem Wege eingehen, können nicht bearbeitet werden.

• Erfolgen Beantragung und Abholung nicht durch den Antragssteller selbst, sind eine Vollmacht und die Vorlage des Personaldokuments erforderlich.

• Achtung: Für die Beantragung des Chemnitzpasses K - Kinder- ist ein Passbild erforderlich!

• Antragsberechtigt auf einen Chemnitzpass beziehungsweise den Chemnitzpass K (Kinder) sind auch Personen, die einen gültigen Bescheid über einen Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKG) vorweisen können.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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