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PRESSEMITTEILUNG 130 Chemnitz, den 03.03.2006
Information aus dem Bürgeramt und aus dem Bürgermeisteramt der Stadt Chemnitz:
Dieser Antrag steht auch im Internet unter www.chemnitz.de zur Verfügung.
Hier können sich junge Fahrer einen Überblick über die notwendigen Unterlagen verschaffen und den Antrag ausfüllen. Dieser muss dann mit den Unterlagen persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde auf der Elsasser Straße 8 abgegeben werden.
Die Stadt Chemnitz gehört damit zu den ersten Städten in Sachsen, die den Antrag zum Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ in ihrem Internetauftritt anbieten.
Der Freistaat Sachsen hat sich für die Einführung des Modells “Begleitetes Fahren ab 17“ entschieden. Damit haben junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger in den ersten Monaten nach der Prüfung die Möglichkeit, im Beisein eines verkehrserfahrenen Begleiters über einen längeren Zeitraum praktische Erfahrung zu sammeln und schon mit 17 Jahren Fahrroutine zu erwerben.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können junge Fahrer in Begleitung einer erfahrenen Person fahren. Diese Begleitperson wird in die Prüfungsbescheinigung als Führerscheinersatzdokument namentlich eingetragen.
(kw)
Stadt Chemnitz