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PRESSEMITTEILUNG 145 Chemnitz, den 14.03.2006

Neuer „Qualifizierter Mietspiegel“ für Chemnitz in Vorbereitung

Interviewer besuchen Haushalte im Zeitraum 20. März bis 30. April 2006

Für die Stadt Chemnitz wird in diesem Jahr ein neuer „Qualifizierter Mietspiegel“ erstellt. Die Erarbeitung dieser für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtigen Orientierungshilfe erfolgt durch eine Arbeitsgruppe, der Vertreter des Mietervereins, die beiden Vermietervereine, der Unternehmen und Genossenschaften der organisierten Chemnitzer Wohnungswirtschaft sowie der Stadt Chemnitz angehören. Das Amtsgericht Chemnitz steht der Arbeitsgruppe beratend zur Seite.

Eine der wesentlichsten Säulen des Mietspiegels ist die Erhebung aktueller Mietdaten des Chemnitzer Wohnungsmarktes. Um diese unverzichtbaren Informationen für den neuen Mietspiegel zu erhalten, wird im Zeitraum vom 20. März 2006 bis 30. April 2006 im Auftrag der Stadt Chemnitz eine Mieterbefragung durchgeführt. Mit der Realisierung dieser Befragung wurde das Chemnitzer Unternehmen Chempirica Markt und Meinungsforschung Urban & Weiser GbR beauftragt. Die Erhebung wird in Form eines persönlichen Interviews stattfinden.

Für die Befragung wurden im Rahmen eines statistischen Zufallsstichprobenverfahrens ca. 8.000 Haushaltsvorstände ausgewählt, von denen zunächst 2.000 befragt werden. Diese Mieter werden in den nächsten Tagen von der Firma Chempirica ein Anschreiben mit der Ankündigung der Befragung gemeinsam mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Chemnitz und einem Informationsblatt erhalten. Dort finden sie neben weiteren wichtigen Details auch Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartner zur Befragung. Die Erhebung, die Fragestellungen zur Miete, zur Größe der Wohnung, zum Baujahr des Gebäudes sowie zur miethöherelevanten Wohnungsausstattung enthält, wird ca. 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die Interviewer sind Mitarbeiter der Firma Chempirica und werden sich entsprechend ausweisen.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die für die Befragung ausgewählten Bürgerinnen und Bürger sollten aber bitte bedenken, dass jede nicht erteilte Auskunft die Zuverlässigkeit der Ergebnisse verringert. Deshalb ist die Stadt Chemnitz auf die Unterstützung angewiesen. Zudem hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen, dass der Schutz der persönlichen Daten gewahrt bleibt; die Angaben werden auf der Basis der gültigen Datenschutzgesetze streng vertraulich behandelt und nach der Mietspiegelerstellung vernichtet. Ebenfalls sind die Interviewer zur Geheimhaltung verpflichtet.
Nach der Befragung erfolgt die Auswertung der gewonnenen Daten durch die Kommunale Statistikstelle der Stadt Chemnitz. Selbstverständlich unterliegen diese Prozesse ebenso dem Datenschutz wie die Befragung.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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