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PRESSEMITTEILUNG 15 Chemnitz, den 10.01.2006
Information aus dem Tiefbauamt:
Die Stadtverwaltung reagiert damit auf die zahlreichen Anträge von Anwohnern und Wohnungsverwaltern.
Der vor allem nach der Neugestaltung der Stollberger Straße gestiegene Durchgangsverkehr und die damit verbundene Lärm- und Abgasbelastung sowie die gefährdete Verkehrssicherheit waren Gründe für Forderung der Betroffenen.
Die Verkehrsberuhigung soll nun mit der Ausweisung einer Tempo 30-Zone umgesetzt werden.
Mit Beschluss des Stadtrates vom Juli 2000 wurde entschieden, die Hauptverkehrsströme auf ein Vorrangnetz zu konzentrieren, um damit die Wohngebiete zu entlasten.
Wie es in der Begründung der Beschlussvorlage heißt; gehört die Parkstraße im Abschnitt Beckerstraße und Haydnstraße nicht zum Vorrangnetz der Stadt Chemnitz. Die hier gezählten Verkehrsmengen zeigen allerdings höhere Werte als im umliegenden Vorrangnetz.
Grund für die Stadt Maßnahmen einzuleiten, die dieser Entwicklung entgegen wirken.
Die nun beschlossene Einrichtung der Tempo 30-Zone soll die Wohngebietsstraße entlasten und den Verkehr auf den im Vorrangnetz stehenden Straßenzug Becker-, Park- und Herderstraße lenken.
Für die Zonenkennzeichnung sind ausschließlich Markierungen und Beschilderungen vorgesehen. Im Gebiet gilt an allen Einmündungen die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Diese Lösungen, so die Einschätzung der Verkehrsplaner, haben sich bewährt und fanden auch beim ADAC entsprechende Anerkennung.
Die Umsetzung der Maßnahme - Aufzeichnen des Tempolimits auf die Straße und Beschilderung - soll im Frühjahr erfolgen. Kosten: ca. 2.500 Euro.
Stadt Chemnitz