Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 164 Chemnitz, den 20.03.2006
Stadt Chemnitz widerspricht den Schlussfolgerungen des Rechnungshofes
und den damit verbundenen Veröffentlichungen
über die Prüfung der Zuwendungen im Förderprogramm Stadtumbau Ost
Nach eigener erneuter Überprüfung wurde lediglich eine Fehlerquote von 0,1 Prozent festgestellt
Die Stadt Chemnitz widerspricht den Schlussfolgerungen des Rechnungshofes und den damit verbundenen Veröffentlichungen. Zu keinem Zeitpunkt wurden durch die Mitarbeiter der Verwaltung wissentlich falsche Angaben gemacht oder die Zuverlässigkeit der Stadt beim Fördermitteleinsatz in Frage gestellt. Diese Zuverlässigkeit hat die Stadt seit mehr als 15 Jahren in der Städtebauförderung oder beim Einsatz von EU-Förderprogrammen in der Stadtentwicklung und Brachenrevitalisierung mehrfach unter Beweis stellt.
Die Stadt Chemnitz ist seit Beginn des Stadtumbaus Vorreiter in Sachsen. Bereits vor den anderen Städten wurde das erste integrierte Stadtentwicklungsprogramm mit allen Wohnungsunternehmen aufgestellt und nun bereits nach den Empfehlungen des Innenministeriums fortgeschrieben.
9.400 dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen wurden bereits abgerissen, die Aufwertung der Rückbauflächen und innerstädtischer Wohnquartiere zeigt Erfolge. Dieser Prozess wird konsequent fortgesetzt. Das Stadtumbauprogramm dient in seiner Gesamtheit mit Aufwertung und Rückbau vor allem der Bewältigung städtebaulicher Probleme, die durch den allgemeinen Bevölkerungsverlust und den Überfluss an Wohnraum bedingt sind. Die Stadt steuert den Stadtumbauprozess vor allem über die Vergabe der Fördermittel auf der Grundlage ihrer Stadtentwicklungskonzepte. Dabei werden nicht nur das einzelne Grundstück oder Gebäude, sondern die Entwicklung von Gebieten betrachtet.
Der Rechnungshof prüfte mit 2003 das aller erste Jahr der Umsetzung des Stadtumbauprogramms, dass gerade deshalb für alle Beteiligten bis zum einzelnen Mitarbeiter wegen seiner Andersartigkeit zu bisherigen Förderverfahren eine große Herausforderung darstellte.
Maßgabe für die Stadt bei der Förderung des Rückbaus sind geltende Verwaltungsvorschriften und Erlasse des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Förderprogramm sowie Vorgaben der Sächsischen Aufbaubank als Bewilligungsstelle. Diese Vorgaben werden grundsätzlich eingehalten.
Der Rechnungshof legt bei seiner Prüfung Maßstäbe an, die nach den Förderrichtlinien nicht gegeben sind und auch dem Sinn der Förderung des Stadtumbauprozesses nicht entsprechen. In dieser Frage besteht Einigkeit zwischen allen beteiligten Städten, dem Innenministerium und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Dazu liegen dem Rechnungshof umfangreiche Stellungnahmen der Beteiligten vor.
Zu den Schwerpunkten des Rechnungshofes wird im Einzelnen Stellung genommen.
1. Der Vorwurf, es seien in Chemnitz ungerechtfertigt „Ruinen“ gefördert wurden, wird zurückgewiesen.
Die Förderrichtlinien regeln, Zitat „... den Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude“. In Chemnitz werden mindestens 27.000 Wohnungen dauerhaft nicht mehr benötigt. Alle vom Rechnungshof aufgeführten Fälle in der Stadt Chemnitz entsprachen diesem Förderzweck. Deshalb können auch bereits länger leerstehende Gebäude gefördert werden, die sonst durch eine Sanierung wieder vermietbar wären. Diese Gebäude können aufgrund ihres schlechten Zustandes gleichzeitig ein städtebaulicher Missstand sein, der zur Aufwertung des Umfeldes beseitigt werden soll. Ein Teil der Gebäude waren sogar noch bis Abrissbeginn bewohnt. Erst seit 2004 ist ergänzend festgelegt, dass die geförderten Gebäude vor ihrem Abriss zumindest trocken, standsicher und beheizbar gewesen sein sollen.
2. Insbesondere beziehen sich die Vorwürfe des Rechnungshofes auf die anzurechnende Wohnfläche.
Die vom Rechnungshof angewendete „Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen - II. Berechnungsverordnung (BV)“ ist jedoch durch die Stadt nicht zugrunde zu legen. Die Verordnung ist nicht bei allen öffentlichen Förderungen anzuwenden, sondern nur bei Wohnungsbauförderungen, die nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz der Modernisierung oder dem Neubau von Wohnraum dient oder wenn in anderen Rechtsvorschriften die Anwendung vorgeschrieben ist. Dies ist jedoch nach der Förderrichtlinie zum Stadtumbau nicht der Fall. Statt dessen ist es zulässig, Plausibilitätsprüfungen durch alternative Verfahren oder Unterlagen anzuwenden, die verfügbar sind und mit angemessenem Verwaltungsaufwand geprüft werden sollen. Unangemessen wäre, von Eigentümern neue Grundrisszeichnungen 100-jähriger leerstehender Gebäude zu verlangen oder Schornsteine aus alten Bauakten herauszumessen, die letztendlich einen Förderabzug von 14 €, aber ein Mehrfaches an Aufwand für die Verwaltung und den Eigentümer bedeuten. So sind häufig nur noch alte Baupläne verfügbar, nach denen vor Jahrzehnten im Erdgeschoss Gewerbeflächen oder im Dach Kammern waren, die aber später zu Wohnzwecken genutzt wurden. Die Anwendung von „Sollmietenlisten“ ist bei Wohnungsunternehmen nicht ausgeschlossen, da diese ursprünglich auf einer Wohnflächenberechnung nach II.BV beruhten.
Nach eigener erneuter Überprüfung durch die Stadt sind bisher lediglich 121 m² zuviel, bei anderen aber 69 m² zuwenig angerechnet wurden. Das bedeutet bei 65.000 m² Wohnfläche eine Fehlerquote von 0,1 Prozent. Die Prüfung dazu ist bei der SAB noch nicht abgeschlossen. Rechnerische Fehler werden entsprechend korrigiert und der Förderbetrag angepasst. Keinesfalls erfolgten fehlerhafte Angaben durch die Stadt wissentlich. Die Mitarbeiter wurden inzwischen weiter geschult.
Die Abrechnung der Förderung mit einem Festbetrag nach Wohnfläche entspricht der Fördervorschrift. Die durchschnittlichen Rückbaukosten lagen mit 80 €/m² Wohnfläche in Chemnitz höher als die gewährte Förderung. Auch der Abriss eines Wohnheimes ist durch Erlass des Innenministeriums zulässig. Ein einzelnes Objekt außerhalb des Fördergebietes resultierte noch aus der Zeit der früheren Landesprogramme, die keine Fördergebietsabgrenzung verlangten.
Somit ist festzustellen, dass die vom Rechnungshof erhobenen Vorwürfe und Zweifel an der Zuverlässigkeit der Stadt Chemnitz völlig unangemessen sind.
Andreas Bochmann
Pressesprecher der Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz