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PRESSEMITTEILUNG 214 Chemnitz, den 03.04.2006

Information aus dem Kulturamt der Stadt Chemnitz:

Veränderte Stichtagsregelung für Anträge auf Kulturförderung beachten –
künftig ist am 30. Juni Stichtag für Anträge für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr

Das Kulturamt der Stadt Chemnitz teilt mit, dass Anträge auf Förderung für kulturelle Maßnahmen aus der kommunalen Kunst- und Kulturförderung und nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz künftig zum 30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr zu stellen sind. Zum 01.09. des laufenden Jahres können noch Anträge auf kommunale Fördermittel für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 2.000 Euro für das folgende Jahr eingereicht werden.

Die neue Förderrichtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur, die seit 01.01.2006 in Kraft getreten ist, steht im Internet unter www.chemnitz.de zur Verfügung. Ebenso können die Antragsformulare von der Internetseite der Stadt Chemnitz herunter geladen werden.

Geregelt werden über die Förderrichtlinie die Vergabekriterien der städtischen Fördermittel und Kulturraumfördermittel an freie Kulturträger. Jährlich finden über diesen Etat ca. 100 bis 130 Kulturmaßnahmen anteilige Unterstützung. Hierbei handelt es sich um Vorhaben in allen Kunst- und Kultursparten; angefangen bei der Förderung freier Theater, über die Förderung kultureller Filmarbeit und Realisierung von Projekten in den Bereichen Soziokultur, Literatur, Bildende Kunst, Musik bis hin zu Aktivitäten im Bereich der Heimatpflege.

Gemäß der geänderten Richtlinie werden künftig u. a. Vorhaben, die zur Belebung der Innenstadt beitragen, Angebote für junge Menschen, experimentelle Projekte, Maßnahmen, die die Zusammenarbeit mit der Technischen Universität befördern, Kulturprojekte, die sich mit dem Fluss Chemnitz beschäftigen und Vorhaben, die auf das reichhaltige kulturelle Erbe aufmerksam machen insbesondere gefördert. Die Richtlinie orientiert sich mit den Förderkriterien an den Zielen der im Jahr 2004 vom Stadtrat beschlossenen Kulturentwicklungsplanung, die ebenfalls unter www.chemnitz.de > Button: Kultur, Freizeit & Tourismus > Button: Kultur in Chemnitz > Link: Kulturentwicklungsplan nachgelesen werden kann.

Auskünfte gibt das Kulturamt unter folgender Telefonnummer: 0371/ 488-4120.

Hier steht’s im Netz: die Förderrichtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur steht im Internet auf www.chemnitz.de > Button: Kultur, Freizeit & Tourismus > Button: Kultur in Chemnitz > Link: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur – die Antragsformulare stehen ebenfalls zum Download unter www.chemnitz.de > Button: Stadt mit Bürgernähe > Button: Ämter & Service > Link: Formulare > Link: Förderung, Zuschüsse

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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