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PRESSEMITTEILUNG 236 Chemnitz, den 07.04.2006
Nichtöffentliche Sitzung des Stadtrats zur Verantwortung des Amtsleiters
Sportamt für die Vorkommnisse im Stadtbad
Der Oberbürgermeister legte zu Beginn der Debatte die Rechtslage dar: „Wird eine unwirksame Kündigung ausgesprochen, obwohl ihre Unwirksamkeit bekannt war, beziehungsweise hätte erkannt werden müssen, kann eine Haftung auf Schadensersatz und ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts entstehen.“ Weiter erklärte der Oberbürgermeister: „So gehe ich nicht mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um – nach dem Motto, weil es populär ist kündige ich Dir, obwohl ich weiß, dass es ungerechtfertigt ist. Mit mir nicht!“
Die darauf folgende Debatte verlief in sehr sachlicher Atmosphäre.
Ein Antrag der CDU-Fraktion auf fristlose Kündigung des Amtsleiters scheiterte nach geheimer Wahl (Abstimmung) an der Mehrheit des Stadtrats.
Die darauf folgende Debatte verlief in sehr sachlicher Atmosphäre.
Ein Antrag der CDU-Fraktion auf fristlose Kündigung des Amtsleiters scheiterte nach geheimer Wahl (Abstimmung) an der Mehrheit des Stadtrats.
Andreas Bochmann
Pressesprecher
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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