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PRESSEMITTEILUNG 278 Chemnitz, den 27.04.2006
Information aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses Chemnitz:
Abteilung Sozialdienst arbeitet nach Ergebnissen eines Modellprojektes
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses Chemnitz am vergangenen Dienstagnachmittag im Chemnitzer Rathaus (25.04.2006) informierte im Rahmen der Tagesordnung Frau Regina Quaas, Leiterin der Abteilung Sozialdienst im Amt für Jugend und Familie, über die Leistungserfüllung des „Maßnahmeplanes zur Sicherung der Qualitätsstandards und Kosteneffizienz von Hilfen nach SGB VIII für die Jahre 2005 und 2006“. Beschlossen worden war der Maßnahmeplan von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses im vergangenen Jahr in der Sitzung vom 05.04.05 und dabei eine jährliche Information des Jugendhilfeausschusses zur Erfüllung der Maßnahme zugesagt worden. Diese Information erfolgte nun erstmals in der o.g. Sitzung: Bereits vor Sitzungsbeginn erhielten die Mitglieder des Ausschusses eine Kurzübersicht der wichtigsten Maßnahmeergebnisse zum Stand Dezember 2005, dann erläuterte die Leiterin der Abteilung Sozialdienst den erreichten Leistungsstand anhand ausgewählter Kennziffern.Im Jahr 2005 wurden durch die Mitarbeiter der Abeilung Sozialdienst insgesamt 970 Hilfenplanverfahren für Familien und junge Menschen ausgestaltet und koordiniert. Diese Hilfen werden im Elterhaus als ambulante Leistung (z.B. Einzelfallhilfe, Familienhilfe, Erziehungsbeistand und Gruppenarbeit) gewährt sowie auch außerhalb des Elterhauses als stationäre und teilstationäre Leistung (z.B. Pflegefamilie, Heimerziehung und Tagesgruppe).
Von den genannten 970 Hilfeplanverfahren waren 39,7 Prozent ambulant, 2,4 Prozent teilstationär und 57,9 Prozent stationär.
Die Stadt Chemnitz finanzierte diese notwendigen Leistungen mit 14.694.712,00 Euro - die Kostenanteile splitten sich wie folgt auf: 14,6 Prozent für ambulante Hilfen, 2,1 Prozent für teilstationäre Hilfen und 83,3 Prozent für stationäre Hilfen.
Die Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie erarbeiten im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojektes des Landes Sachsen gemeinsam mit Hilfeadressaten und Leistungserbringern der Hilfe neue Verfahrensstandards zur Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung.
Regina Quaas: „Ein wichtiges Ziel ist dabei, dass die Familien und die jungen Menschen entsprechend ihrer Fähigkeiten an der Ausgestaltung der Hilfe mitwirken sollen! Der Hilfezeitraum wird immer auf ein Jahr vereinbart, um die Ziele und Aufgaben der Hilfe überschaubar zu machen. In drei- bis sechsmonatigen Abständen, finden gemeinsame Gespräche über die erreichten und noch zu erledigenden Aufgaben statt. Von 289 im Jahr 2005 neu gewährten Hilfen wurden 95 Hilfen beendet. In 28 Fällen musste eine Beendigung erfolgen, da die erforderliche Mitwirkung der Familie bzw. der jungen Menschen nicht vorhanden war.“
Im Maßnahmeplan ist auch die Senkung der auswärtigen Unterbringungen festgeschrieben - dies konnte im vergangenen Jahr 2005 mit 17 Vermittlungen gegenüber 24 Vermittlungen im Jahr 2004 realisiert werden.
Die Betreuung junger Volljähriger soll in der Regel ab 18. Lebensjahr im eigenen Wohnraum als eine ambulante Hilfe erfolgen. Im Jahr 2005 erhielten nach Information in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am vergangenen Dienstag im Rathaus 31 junge Menschen eine Hilfe für junge Volljährige im Anschluss an eine Heimerziehung. In nur 11 Fällen war es möglich diese als ambulante Maßnahme auszugestalten.
Regina Quaas: „Viele der jungen Männer und Frauen sind überwiegend ohne Unterstützung ihrer Familien und müssen ihr alltägliches Leben ganz allein meistern und damit sind sie eben oft auch auf die Unterstützung der Jugendhilfe angewiesen. Nach unseren Erfahrungen erreichen diese jungen Menschen meist erst im Verlauf ihres 19.oder 20. Lebensjahres ihre Selbstständigkeit.“
Junge Menschen, die sozialpädagogische Hilfe zur Erlangung einer Ausbildung benötigen und für die die Leistungen der Arbeitsverwaltung aufgrund Ihrer individuellen Beeinträchtigungen nicht ausreichend sind, erhalten eine vorwiegend ambulante befristete Jugendhilfeleistung. Im Jahr 2005 wurden hier 36 Hilfen neu gewährt und davon 16 beendet.
Die Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz arbeiten auch im Jahr 2006 mit den betroffenen Familien entsprechend der neuen Verfahrensstandards und achten auf die erforderliche Beteiligung der Familien und jungen Menschen. Hilfen sind in dem Maß zu gewähren, das die Familien zur selbständigen Wahrnehmung ihrer Verantwortung befähigt. Für ca. 180 Kinder und Jugendliche ist es allerdings nicht mehr möglich in ihrer Familie zu leben. Hier hat die Jugendhilfe die Aufgabe zu übernehmen, ihnen ein „zu Hause“ zu sichern und sie auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Der erforderliche Kostenrahmen, so die Leiterin der Abteilung Sozialdienst auch in ihrem Bericht vor dem Jugendhilfeausschuss, wird auch im Jahr 2006 der Kostenhöhe von 2005 nahe kommen. Die zurückgehende Anzahl an Chemnitzer Kinder und Jugendlichen wirkt sich nicht parallel auf den zurückgehenden Bedarf an Jugendhilfeleistungen aus.
Hinweis für Redaktionen: Frau Regina Quaas erreichen Sie bei Rückfragen unter Ruf 0371/488-5150.
Stadt Chemnitz