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PRESSEMITTEILUNG 28 Chemnitz, den 19.01.2006
Information aus dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz:
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass der Grundsteuerbescheid 2005 so lange seine Gültigkeit behält, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Die Grundsteuer 2006 wird somit mit dem im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. Jahresbetrag zum 1. Juli oder 15. August fällig.
Grundsteuerpflichtige werden gebeten, die Grundsteuer für 2006 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2005 zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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